Gleichstellung
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" (Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 118 Abs. 2 BV).
Das Team der Gleichstellungsstelle des Bezirk Schwaben bietet den Beschäftigten der Bezirksverwaltung Beratung zu allen Fragen rund um Gleichstellung und Selbstbestimmung an. Außerdem engagiert es sich gleichstellungspolitisch und bringt die Anliegen der Beschäftigten voran.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0821/3101-351 | 0821/3101-4500 | LU-106 | Nadja.Hein@bezirk-schwaben.de |
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0821/3101-4829 | 0821/3101-14829 | D403 | benjamin.gunkel@bezirk-schwaben.de |
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0821/3101-4599 | christina.eberhardt@bezirk-schwaben.de | ||
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0821/3101-226 | elena.eberlein@bezirk-schwaben.de |