Wohnen
Wichtiger Hinweis für Leistungserbringer:
Die Abschlagszahlungen des Bezirks werden ab dem 2. Quartal 2026 von der Mitte des Monats auf den 25. des jeweiligen Monats verschoben. Diese Änderung ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe einer wirtschaftlichen Haushaltsführung erforderlich.
Eigene Wohnung, Wohngemeinschaft, Gast-/Pflegefamilie oder in einer besonderen Wohnform: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Menschen mit Behinderungen und seelischen Erkrankungen leben können. Hier finden Sie wichtige Rundschreiben und Formulare:
Anpassung der Qualifikationen für Fachkräfte in der besonderen Wohnform
Aufgrund des Personalmangels in der Eingliederungshilfe erklärt sich der Bezirk Schwaben damit einverstanden, dass hinsichtlich der Qualifikationserfordernisse an Fachkräfte im Bereich der besonderen Wohnform in Schwaben nicht mehr die Vorgaben der jeweiligen Leistungsvereinbarung gelten, sondern die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums zu § 16 AVPfleWoqG für die Eingliederungshilfe (Stand Juli 2022).
Näheres entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Rundschreiben: