Gebiet und Behörde
Die "Bezirke" in Bayern
In Deutschland gibt es eine kommunale Selbstverwaltung. Das heißt: Bürgerinnen und Bürgern können ihre engere Heimat mitgestalten.
In Bayern gibt es diese Selbstverwaltung auf drei kommunalen Ebenen:
- den Gemeinden
- den Landkreisen
- den Bezirken
Kreisfreie Städte nehmen Aufgaben von Gemeinden und Landkreisen wahr.
Der Begriff "Bezirk" meint hier zwei Dinge:
- ein bestimmtes Gebiet
- eine Behörde, die für dieses Gebiet zuständig ist
Der Freistaat Bayern hat sieben Bezirke:
- Oberbayern
- Schwaben
- Niederbayern
- Oberpfalz
- Mittelfranken
- Oberfranken
- Unterfranken
Die sieben bayerischen Bezirke sind in der Verfassung des Freistaates Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaften.
Diese übernehmen Aufgaben, die die Zuständigkeit oder die finanziellen Möglichkeiten von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten überschreiten. Dazu gehört besonders die Schaffung und Unterstützung von überörtlichen Einrichtungen im sozialen, psychiatrischen und kulturellen Bereich.
In anderen Bundesländern nehmen diese Aufgaben zum Teil Landschafts- bzw. Landeswohlfahrtsverbände wahr.
Dass das Hauptorgan, der Bezirkstag, direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, ist ein wichtiges Element der Selbstverwaltung.
Die Bezirke arbeiten auf Landesebene in einem Spitzenverband zusammen, dem Bayerischen Bezirketag. Dieser vertritt die Bezirke gegenüber dem Freistaat Bayern und anderen Behörden.
Die Bezirke sind nicht mit den Regierungen zu verwechseln. Diese führen als sogenannte Mittelbehörden Aufgaben des Freistaates Bayern in den Bezirksgebieten aus.
Das Verwaltungsgebiet des Bezirks und der Regierung ist identisch.
"Bezirk Schwaben": Das Gebiet
- Fläche: ca. 10.000 Quadratkilometer
- ca. 1,89 Millionen Einwohner
- Zusammensetzung
- 4 kreisfreie Städte
- 10 Landkreise mit 336 Gemeinden