Wappen – Fahne – Logo

Der Bezirk Schwaben hat ein eigenes Wappen und eine Fahne. Das Wappen ist – in stilisierter Form – Bestandteil des Logos der Behörde "Bezirk Schwaben".

Die Verwendung von Wappen, Fahne und Logo durch Dritte muss vom Bezirk Schwaben genehmigt werden (siehe unten).

Wappen

Fahne

Logo (seit 2023)

Logo (bis 2022)

Wappen

"Unter goldenem Schildhaupt, darin ein wachsender, rot bewehrter und golden nimbierter schwarzer Doppeladler, gespalten; vorne gespalten von Rot und Silber, hinten fünfmal schräglinks geteilt von Silber und Rot, überdeckt mit einem goldenen Pfahl."

Fahne

Die Fahne zeigt zwei senkrechte Streifen in der Farbenfolge rot und gelb. Sie kann auch mit dem Bezirkswappen geführt werden.

Die Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns hat in ihrem Gutachten vom 17. September 1965 hinsichtlich der einzelnen Bestandteile des Wappens folgendes ausgeführt:

  • "Der Adler des Alten Reichs soll nicht nur die schwäbischen Reichsstädte Augsburg, Kaufbeuren, Memmingen, Kempten, Lindau, Donauwörth, Nördlingen und (mit einigen Gebietsteilen) Ulm versinnbildlichen, sondern auch das ehemalige umfangreiche Reichsgut der Staufer und die reichsritterschaftlichen Territorien."
  • "Der von Rot und Silber gespaltene Schild des Hochstifts Augsburg ist stellvertretend für die geistlichen Territorien bis 1803, unter denen insbesondere das Fürststift Kempten, die Abteien Ottobeuren, Irsee, Roggenburg, Wettenhausen, Ursberg, Kaisheim und Elchingen sowie das Damenstift Lindau zu nennen sind. Die hochstiftisch-augsburgischen Gebiete zogen sich von der Gegend südlich von Neresheim bis in die Allgäuer Alpen hin, so daß mit diesem Zeichen ein breiter Landstreifen links des Lechs unmittelbar angesprochen wird."
  • "Mit dem alten Wappen der Markgrafschaft Burgau ist im Hoheitszeichen des Bezirks insbesondere Mittelschwaben mit Teilen der Landkreise Günzburg, Illertissen, Neu-Ulm und Krumbach vertreten. Darüber hinaus soll es an alle reichsunmittelbaren weltlichen Territorien im schwäbischen Bereich bis zum Ende des Alten Reichs erinnern, z. B. an die weithin verstreuten fuggerischen Gebiete, den Besitzkomplex der Linien des Hauses Oettingen um Nördlingen und schließlich auch an die alten wittelsbachischen Gebiete am Lech und an der Donau sowie Wemding, Schwangau und Mindelheim. Statt heraldischer Hinweise auf die Wittelsbacher bot sich im vorliegenden Fall als schwäbische Besonderheit das Wappen der bis 1805 vorderösterreichischen Markgrafschaft Burgau an, das auch in künstlerischer Hinsicht eine gute Entsprechung zu dem farblich verwandten Augsburger Hochstiftswappen bildet."

Bei einer Schwarzweiß-Wiedergabe des Wappens sind die roten Teile senkrecht zu schraffieren.

Bei einer Verwendung der Fahne mit Wappen ist dieses etwas über die Fahnenmitte anzusetzen.

Die Verwendung des Wappens, seiner Bestandteile oder der Fahne durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung und Genehmigung des Bezirks Schwaben zulässig.

Auch das Logo darf nur mit Genehmigung des Bezirks Schwaben verwendet werden.

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