Förderungen

Im Rahmen seines überörtlichen Kulturauftrages gewährt der Bezirk Schwaben Zuschüsse in den Bereichen Denkmalpflege, Museen, Musik, Theater sowie für die Beschaffung von Trachten und Trachtenteilen.

Mit Ihrer Antragstellung willigen Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit a Datenschutzgrundverordnung (EU) Nr. 2016/679 darin ein, dass die im Antragsformular enthaltenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Zuschussantrages durch den Bezirk Schwaben verwendet und gespeichert werden dürfen. Ggf. wird bei berechtigtem Interesse der entsprechende Zuschussbescheid des Bezirks Schwaben in Abdruck zur Kenntnisnahme an weitere Fördergeber weitergeleitet. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Bezirk Schwaben im Bereich der Kulturförderung verpflichtet ist, die entsprechenden Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.