Musikförderung
Richtlinien zur Förderung des Musikbereichs
Der Bezirk Schwaben bezuschusst Musikprojekte gemäß seinen "Richtlinien zur Förderung des Musikbereichs". Förderfähig sind dabei Projekte, die auf Grund der Aufführungsorte, der angesprochenen Zielgruppen oder ihrer inhaltlichen Ausgestaltung eine besondere Bedeutung für den Bezirk Schwaben aufweisen.
Beispiele
- Allgäu-Schwäbischer Musikbund
- Oettinger Residenzkonzerte
- Ottobeurer Basilika-Konzerte
- Mozartfest Augsburg
Der Antrag ist zu richten an:
Bezirk Schwaben
Kultur und Heimatpflege
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Ansprechpartner
Harald
Nerlich