Änderungen bei den Leistungen durch das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz
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Ab dem 1. Januar 2020 gilt Teil 3 vom Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das Gesetz ist eine Verbesserung für Menschen mit Behinderung.
Sie sollen besser teilhaben.
Mit dem Teil 3 vom Bundes-Teilhabe-Gesetz gibt es Änderungen.
Deshalb informieren wir Sie heute.

Das Leben in einer Wohn-Einrichtung und die Betreuung kosten Geld.
Es gibt verschiedene Sachen, die bezahlt werden müssen.
Manche Sachen müssen Sie selbst bezahlen.

Manche Sachen bezahlt der Bezirk Schwaben.

Beim Wohnen gibt es 2 verschiedene Leistungen:
1. Fach-Leistungen
Das ist Geld für die Betreuung im Wohnheim.
Damit werden zum Beispiel Mitarbeiter bezahlt.

2. Existenz-sichernde Leistungen
Das ist Geld für Miete, Heizung und Verpflegung.
Man sagt auch: Geld für den Lebens-Unterhalt.

Bis jetzt ist es so:
Der Bezirk Schwaben hat bisher Geld von Ihnen behalten.
Zum Beispiel Geld für die Rente.
Dieses Geld heißt Einkommen.
Mit diesem Einkommen hat der Bezirk Schwaben Ihre Wohn-Einrichtung bezahlt.
Der Bezirk Schwaben hat die Fach-Leistungen und die existenz-sichernden Leistungen direkt an Ihre Wohn-Einrichtung bezahlt.
Mit Ihrem Einkommen müssen Sie jetzt selbst
Ihre Miete, Heizung und Verpflegung an die Wohn-Einrichtung bezahlen.
Das heißt:
Sie brauchen für die Miete, Heizung und Verpflegung einen eigenen Vertrag mit Ihrer Wohn-Einrichtung.
Den Vertrag macht Ihre Wohn-Einrichtung mit Ihnen.

Wenn Ihr Einkommen nicht reicht, um die Wohn-Einrichtung zu bezahlen
oder wenn Sie kein Einkommen haben:
Dann bezahlt der Bezirk Schwaben den Rest.
Dieses Geld heißt:
Leistungen zur Grund-Sicherung oder Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Wenn das bei Ihnen so ist,
dann bekommen Sie dazu auch noch einen persönlichen Brief.

Wichtig: Sie brauchen ein Konto bei einer Bank.
Wir können Ihnen das Geld für die Leistungen
nur auf ein Konto überweisen.
Haben Sie im Moment noch kein eigenes Konto?
Dann müssen Sie ein eigenes Konto eröffnen.
Bitte sagen Sie uns bis zum 31. Oktober 2019 Ihre Konto-Nummer.

Sie können sich entscheiden
1. Möglichkeit:
Sie können das Geld für die existenz-sichernden Leistungen
selbst bekommen und davon Ihre Wohn-Einrichtung bezahlen.
2. Möglichkeit:
Sie können auch sagen:
Der Bezirk soll das Geld so wie bisher direkt an meine Wohn-Einrichtung weitergeben.
Das geht auch, wenn der Bezirk nur einen Teil von den Leistungen übernimmt.

Auf der Seite 2 vom Frage-Bogen bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis.
Sind Sie mit der Auszahlung an die Wohn-Einrichtung einverstanden?
Dann machen Sie bitte ein Kreuz bei Ja.

Erlaubnis zum Weiter-Geben von Informationen
Durch die Änderungen im Gesetz muss der Bezirk neu prüfen:
- Wie viel Geld für Leistungen bekommt jeder Bewohner oder jede Bewohnerin?
- Wie möchte der Bewohner oder die Bewohnerin das mit dem Geld in Zukunft machen?
Danach bekommen Sie einen Brief mit allen Informationen dazu.

Die Wohn-Einrichtung soll eine Kopie von diesem Brief bekommen.
Dafür brauchen wir auch Ihre Erlaubnis.
Auf der Seite 2 vom Frage-Bogen bitten wir Sie um diese Erlaubnis.
Sind Sie damit einverstanden,
dass Ihre Wohn-Einrichtung eine Kopie von diesem Brief bekommt?
Dann machen Sie bitte ein Kreuz bei Ja.

Bitte füllen Sie den ganzen Frage-Bogen aus.
Vielleicht brauchen wir auch Nachweise von Ihnen.
Das steht im Frage-Bogen dabei.
Bitte schicken Sie alle nötigen Nachweise mit.
Bitte schicken Sie den Frage-Bogen unbedingt an uns zurück.
Nur mit Ihren Antworten können wir weiter-arbeiten.
Ohne Ihre Antwort können wir Ihnen kein Geld ausbezahlen.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
vom Bezirk Schwaben
