Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bezirk Schwaben ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Webseite basiert auf der Vorlage "Photobox 2", die in Hinblick auf Barrierefreiheit, erstellt und professionell geprüft wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung auf Basis der BITV und den zugrundeliegenden "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG). Einige technische Barrieren sind uns bekannt. Diese werden zurzeit mit dem Dienstleister geklärt und schnellstmöglich behoben.
Ab 2025 ist ein ausführlicher, professioneller BITV-Test vorgesehen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.12.2024 aktualisiert.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Überschriften: Auf einigen Seiten sind die Überschriften nicht konsistent, d.h. sie haben teils trotz inhaltlicher Vergleichbarkeit unterschiedliche Ebenen. Die technischen Gründe hierfür werden zurzeit mit dem System-Anbieter geklärt.
- Alternativtexte: Aufgrund einer technischen Änderung tragen einzelne Links und Bilder vorübergehend keine Alternativtexte, bzw. einen Platzhaltertext, dass kein Alternativtext verfügbar ist. Fehlende Alternativtexte werden schnellstmöglich ergänzt.
- Videos: Die Videos auf dieser Webseite enthalten optionale Untertitel; die Bereitstellung einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
- Dateien: PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt. Einzelne Dateien wie etwa Excel-Listen zur Verwendung durch Organisationen sind ebenfalls teilweise nicht barrierefrei. Bei einzelnen Bekanntmachungen gelten die PDF-Dateien als rechtsverbindliche Dokumente.
- Karten: Bei Kartenanwendungen handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter zur Verfügung gestellte Produkte. Diese Anwendungen können leider aktuell nicht in barrierefreier Form angeboten werden.
- Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Diese Angebote wird schrittweise ausgebaut.
Feedback
Ihnen sind Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.bezirk-schwaben.de aufgefallen?
Melden Sie diese bitte per E-Mail an online-pr@bezirk-schwaben.de.
Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren.
Ansprechpartner
Leiter Online-PR
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html