Bezirk Schwaben unterstützt Errichtung von Pflegestützpunkt in Memmingen

24. Juni 2021: Nach der Unterzeichnung des Vertrags kann der Pflegestützpunkt in Memmingen im Herbst starten

Wenn Menschen Pflege brauchen, stellen sich ihnen und ihren Angehörige einige Fragen: An wen kann ich mich jetzt wenden? Was bezahlt die Pflegekasse? Und gibt es weitere Angebote, die mir helfen können? Um bei Anliegen wie diesen umfassend zu helfen und aus einer Hand zu beraten, können Landkreise und kreisfreie Städte beantragen, dass ein Pflegestützpunkt errichtet wird. Den Startschuss für den Pflegestützpunkt Memmingen haben Oberbürgermeister Manfred Schilder, Bezirkstagspräsident Martin Sailer und AOK-Direktorin Regina Merk-Bäuml nun mit der Unterzeichnung des Stützpunktvertrages gesetzt. Der Stützpunkt wird voraussichtlich ab Herbst des Jahres als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege im Sozialamt in Memmingen eingerichtet. Träger der Pflegestützpunkte sind neben den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Pflege- und Krankenkassen auch die Bezirke. Da im sogenannten „Angestelltenmodell“ die Landkreise und kreisfreien Städte die Anstellungsträger sind, bieten Pflegestützpunkte eine unabhängige Beratung. „Mit dem Pflegestützpunkt in Memmingen schaffen wir ein niederschwelliges, zentrales Beratungsangebot, das Hilfesuchende vor Ort unkompliziert, schnell und umfassend unterstützt“, sagt Bezirkstagspräsident Martin Sailer.

Ob sie einen Pflegestützpunkt errichten, entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte. „Die Bündelung des Wissens zum Thema Pflege ist für die Bürgerinnen und Bürger ein maßgeblicher Mehrwert“, sagt Oberbürgermeister Manfred Schilder. AOK-Direktorin ergänzt: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit, lassen sich jetzt doch Kompetenzen und Beratungsangebote unterschiedlicher Akteure vor Ort zum Wohle der Betroffenen zusammenführen und bündeln.“

Allgemein steht bei den Pflegestützpunkten der Bedarf im Fokus: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen beispielsweise einen konkreten Versorgungsplan auf und beziehen dabei örtliche Beratungsangebote wie Selbsthilfegruppen oder bürgerschaftlich engagierte Personen und Gruppen ein. Dadurch können die Fragen von Hilfesuchenden künftig umfassend durch eine unabhängige Stelle beantwortet werden.