Corona-Schutzmaßnahmen und Öffnungszeiten der Bezirksverwaltung

03. Januar 2022: In der Bezirksverwaltung des Bezirks Schwaben gilt für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel.

In der Bezirksverwaltung des Bezirks Schwaben gilt ab sofort die 3G-Regel sowie eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem bleibt die Verwaltung am 7. Januar geschlossen.

Nur wer vollständig geimpft oder genesen ist oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen kann, erhält Zugang zur Bezirksverwaltung. Dabei darf ein Antigen-Schnelltest maximal vor 24 Stunden, ein PCR-Test maximal vor 48 Stunden durchgeführt worden sein. Zudem werden Besucherinnen und Besucher gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren oder ihr Anliegen per Telefon, per Post oder E-Mail zu erledigen.

Auch bei bereits vorab vereinbarten Terminen ist eine Anmeldung an der Pforte am Hafnerberg 10 (Hauptverwaltung) oder in der Karolinenstr. 28 (Sozialverwaltung) nötig. Die Servicezeiten des Bezirks sind Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 13.30 bis 17.00 Uhr. Am 7. Januar bleibt die Bezirksverwaltung geschlossen.

Außerhalb der Servicezeiten können Unterlagen jederzeit in den Briefkasten am Hafnerberg 10 eingeworfen werden.

Kontakt und Terminvereinbarung:

E-Mail: info@bezirk-schwaben.de 

Webseite: www.bezirk-schwaben.de/kontakt 

Telefon: 08 21 / 31 01 – 0