Jährlich 15.000 Euro für Schwabens Musik-Nachwuchs: Bezirk beschließt Förderprojekt

08. Februar 2023: Starthilfe für den Musikmarkt: Newcomerinnen und Newcomer aus Schwaben können künftig für Aufnahmen im Studio oder Videoproduktionen eine Kleinstförderung beantragen.
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Ins Studio gehen, ein Album aufnehmen und hochwertige Musikvideos produzieren: Davon träumen auch in Schwaben zahlreiche Bands und Musiker/-innen. Doch oft fehlt das Geld für die Studiomiete oder eine Videoproduktionsfirma. Um Nachwuchskünstlerinnen und -künstler zu fördern, setzt der Bezirk Schwaben daher künftig auf Kleinstförderungen ohne aufwändige Antragsformalitäten. „Unsere Nachwuchsbands in Schwaben brauchen unbürokratische Unterstützung“, sagt Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „Durch unser Förderprojekt können wir sie bei ihren ersten Schritten begleiten.“ Popularmusikbeauftragter Max Schlichter ergänzt: „Die üblichen Förderanträge sind gerade für Newcomerinnen und Newcomer zu langwierig und aufwändig. Unser neues Angebot bietet ihnen unkompliziert Unterstützung.“

Bewerberinnen und Bewerber aus Schwaben, die höchstens fünf Jahre im Musikgeschäft sind, können sich ab sofort einen Teil ihrer Produktionskosten für Ton- und Videoaufnahmen erstatten lassen. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise die Studiomiete, das Editing oder die Honorare für Gast-musiker/-innen. Die Förderanträge prüft Popularmusikbeauftragter Max Schlichter, der die Antragstellenden vorab fachlich berät. Für das Projekt stellt der Bezirk jährlich insgesamt 15.000 Euro aus Haushaltsmitteln zur Verfügung.

Nachwuchsmusikerinnen und -musiker, die Kleinstförderung beantragen wollen bewerben sich per E-Mail an: kulturfoerderung@bezirks-schwaben.de . Die nötigen Antragsformulare befinden sich auf der Internetseite des Bezirks Schwaben unter:
www.bezirk-schwaben.de/pop-förderung .