Gesamtplanverfahren

Den bayerischen Bezirken ist es wichtig, das Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs und zur Durchführung der Leistungen möglichst einfach zu gestalten. Der einzelne Mensch mit Behinderung und sein persönlicher Bedarf sollen dabei im Mittelpunkt stehen.

Dafür verwenden die Bezirke den sogenannten Gesamtplan, der im Sozialgesetzbuch (§ 117 SGB IX) vorgesehen ist.

Im Gesamtplanverfahren ermitteln die Betroffenen und mögliche Anbieter von Hilfeleistungen gemeinsam nach einem bestimmten Plan umfassend den persönlichen Bedarf.

Die zugehörigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Bezirketags:

Formulare