Individualbegleitung zum Schulbesuch

Individualbegleitungen (Schulbegleitungen) tragen dazu bei, Defizite im pflegerischen, sozialen und emotionalen Bereich auszugleichen. Beispiele zu den Aufgaben einer Schulbegleitung finden Sie unten auf dieser Seite.   

An wen muss ich mich wenden?

Der Bezirk Schwaben ist ab der Einschulung für die Hilfegewährung von Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) wesentlichen

  • körperlichen oder geistigen Behinderung oder
  • einer Mehrfachbehinderung

zuständig.

Für Kinder und Jugendliche mit einer ausschließlich seelischen Behinderung ist der örtliche Träger zuständig (§ 35a SGB VIII). Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre kreisfreie Stadt oder Landratsamt.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Bedarfsermittlung

Die Individualbegleitung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf (Beispiele siehe Aufgaben einer Individualbegleitung). Grundlage des Bedarfs sind der körperliche bzw. geistige Entwicklungsstand und die lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten.

Bitte führen Sie in Ihrem Antrag die Gründe für eine Individualbegleitung sowie die Aufgabenbereiche der Begleitperson aus.

Die Notwendigkeit wird dabei festgestellt auf Basis

  • der eingereichten Unterlagen der Schule sowie
  • einer Begutachtung des Sozialpädagogisch-Medizinischen Dienstes (SMD) des Bezirks Schwaben.

Aufgaben einer Individualbegleitung

Hier finden Sie Beispiele für die Aufgaben der Individualbegleitung.

zum Beispiel:

  • An- und Ausziehen
  • Gestaltung der Essenssituation
  • Sicherstellen der Körperhygiene (z.B. Händewaschen, Zähneputzen, Toilettengang)
  • Vorbereiten und Begleiten der Spielsituation
  • Unterstützung bei freiem Spiel
  • verbale Begleitung und Kommentierung von Einzelschritten bei alltäglichen Handlungsabläufen

zum Beispiel:

  • Hilfe beim Toilettengang
  • Unterstützung beim Essen
  • Hilfe bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen

(soweit nicht andere Leistungsträger vorrangig zuständig sind, z.B. Krankenkassen, Pflegekassen)

zum Beispiel:

  • Fortbewegung und Orientierung in der Kindertagesstätte im Innen- und Außenbereich und bei Ausflügen
  • Lagerung, Positionswechsel, Umsetzen

zum Beispiel:

  • Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Kindern
  • Vermeiden von Übergriffen
  • Vorbeugen von Krisen, Leisten von Hilfestellung in Krisen
  • Vorbeugung und ggf. Begleitung von Wut- und Trotzanfällen
  • Ermöglichen von Auszeiten
  • Begleiten von Bewegungsangeboten
  • Fördern von wechselseitiger Interaktion im Spiel
  • Fördern der Eigeninitiative z.B. bezüglich neuer Spielinteressen, Anbieten von Spielvariationen

zum Beispiel:

  • Hilfestellung bei der Anwendung von Kommunikationshilfen wie etwa Bildkarten
  • Hilfestellung bei der Einhaltung von Strukturen, und Kommunikationsregeln

zum Beispiel:

  • Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Medikamentengabe
  • Blutzuckermessen
  • Verabreichen von Insulin

Schulische Veranstaltungen mit Individualbegleitung

Der allgemeine Antrag umfasst die Begleitung im regulären Unterricht.

Bei schulischen Veranstaltungen, die eine Individualbegleitung erfordern, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

Schulische Pflichtveranstaltungen ohne Übernachtung, die auf einen oder mehrere Tage begrenzt sind, teilen Sie dem Bezirk Schwaben telefonisch oder per E-Mail mit. Wenn für die Begleitung nur eine einmalige Stundenüberschreitung erforderlich wird, erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung, der ein entsprechender Nachweis beizufügen ist.

Sollte eine Begleitung für mehr als 10 Stunden erforderlich sein, reichen Sie bitte zusätzlich eine entsprechende Begründung ein.

Bei schulischen Pflichtveranstaltungen mit Übernachtung beantragen Sie vorab die Begleitung beim Bezirk Schwaben. Bitte senden Sie uns die Informationsschreiben der Schule und die genauen Zeiten der Begleitung.

Sollte eine Begleitung für mehr als 8 Stunden am Tag erforderlich sein, reichen Sie bitte eine entsprechende Begründung ein.

Für die Veranstaltung wird vom Bezirk Schwaben ein eigener Bescheid erstellt.

Die Begleitung für ein Praktikum ist vorab unter Vorlage der Arbeits- bzw. Begleitzeiten und einer Bestätigung der Schule sowie der Arbeitsstelle zu beantragen.

Für die Begleitung wird ein gesonderter Bescheid erstellt.