Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist keine neue Sozialhilfeleistung, sondern eine zusätzliche Form, die Ansprüche behinderter Menschen zu erfüllen.

  • Es ist ein festgelegter Geldbetrag, den ein Mensch mit Behinderung monatlich unmittelbar erhält. Mit dem Geld kann er Dienstleistungen, die er im Alltag benötigt, selbst organisieren und einkaufen.
  • Die Höhe des Betrages ist abhängig von den Zielen, die mit den Hilfen erreicht werden sollen und welche Art von Hilfen dazu benötigt werden.
  • Die Kosten für das Persönliche Budget können sich bis zu der Höhe bewegen, die der Bezirk Schwaben ansonsten für alle notwendigen und bewilligten Hilfen direkt bezahlt.
  • Bekommt ein Antragsteller Leistungen mehrerer Träger, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen.
  • Das Persönliche Budget erhält man monatlich im Voraus.

Zu beachten ist:

Bei Sozialhilfeleistungen wird auch im Rahmen eines Budgets die Einkommens- und Vermögenssituation geprüft.
Möglicherweise ist ein Eigenanteil zu zahlen.