eRechnung
Derzeit erfolgt keine Umstellung auf eRechnung im Bereich der Sozialverwaltung
Der Bezirk Schwaben hat für den Bereich der Sozialverwaltung noch keine Umstellung auf die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen im Sinne des § 14 UStG (in der ab 1. Januar 2025 gültigen Fassung) vorgenommen. Damit werden bis auf Weiteres nur Rechnungen in Papierform oder als Standard-PDF akzeptiert, sofern Leistungen nach dem SGB IX oder SGB XII abgerechnet werden.
Eine Verpflichtung zur Nutzung der eRechnung besteht in diesem Bereich nicht, da der Bezirk Schwaben nicht als Unternehmer tätig ist und eine Steuerbefreiung vorliegt. Insofern wird auf das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 verwiesen (siehe dort Rn. 8, 19, 20).
Sobald eine Umstellung erfolgt ist, wird dies auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
Bezüglich der Nutzung von verschlüsselten E-Mails beachten Sie bitte die Informationen zur Domänen-Verschlüsselung.