Qualitätsprüfungen

Anpassung der Qualifikationen für Fachkräfte in der besonderen Wohnform

Auf Grund des Personalmangels in der Eingliederungshilfe erklärt sich der Bezirk Schwaben damit einverstanden, dass hinsichtlich der Qualifikationserfordernisse an Fachkräfte im Bereich der besonderen Wohnform in Schwaben nicht mehr die Vorgaben der jeweiligen Leistungsvereinbarung gelten, sondern die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums zu § 16 AVPfleWoqG für die Eingliederungshilfe (Stand Juli 2022).

Näheres entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Rundschreiben: