Umstellung der Leistungsgewährung: Informationen für Leistungsempfänger/-innen in Alten- bzw. Pflegeheimen

Im Bereich der Alten- und Pflegeheime wird es zum 01.08.2024 zur Umstellung von der derzeit angewandten erweiterten Hilfe (sog. Bruttoprinzip) auf das Nettoprinzip kommen.

Bislang übernimmt der Bezirk Schwaben die Leistungen der Hilfe zur Pflege grundsätzlich als erweiterte Hilfe nach § 19 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Bruttoprinzip). Das heißt: Der Bezirk erhält Ihr Einkommen (Rente, Wohngeld etc.) und verwendet dieses für die Deckung Ihrer Heimkosten.

Ab 01.08.2024 stellt der Bezirk Schwaben auf das sog. Nettoprinzip um. Das heißt: Sie erhalten Ihr Einkommen (Rente, Wohngeld etc.) künftig auf ihr privates Girokonto.

Dieses ist nun in voller Höhe zur Deckung der Heimkosten von Ihnen selbst an die Einrichtung zu überweisen.

Der Bezirk Schwaben übernimmt weiterhin den Anteil der Leistungsvergütung, der nicht durch Ihren Eigenbeitrag abgedeckt ist.

Wichtige Informationen zur Umstellung sowie den Änderungen, die sich für Sie durch die Umstellung auf die Netto-Hilfegewährung ergeben, haben wir im Folgenden aufgeführt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Von der Umstellung sind alle Personen betroffen, die vom Bezirk Schwaben Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege erhalten und zur Deckung ihrer Heimkosten etwaiges vorhandenes einzusetzendes Einkommen bislang an den Bezirk Schwaben abgetreten hatten. Dies bedeutet, dass beispielsweise Ihre Renten oder Ihr Wohngeld direkt vom Rententräger oder der Wohngeldstelle an den Bezirk Schwaben gezahlt wird.

Nicht betroffen sind Sie, wenn Sie einen Neuantrag auf Leistungen der Hilfe zur Pflege gestellt haben bzw. stellen. Diese werden bereits i.d.R. nach dem Nettoprinzip verbeschieden. In diesen Fällen sind Ihre Einkommen von Beginn der Leistungsgewährung direkt an die Einrichtung zu überweisen.

Ebenfalls nicht betroffen sind Sie, sofern Sie über keinerlei Einkommen verfügen. Für Sie ergeben sich keine Änderungen.

Durch die Umstellung von der Bruttohilfe auf die Nettohilfe kommt es zu einer Änderung der Zahlungsflüsse.

Bisher:

Die von Ihnen für die Deckung der Heimkosten einzusetzenden Einkommen wurden bislang auf den Bezirk Schwaben übergeleitet. Dies bedeutet, dass der Einkommenszahler ihr Einkommen (z.B. Rente(n) oder Wohngeld) direkt an den Bezirk Schwaben ausbezahlt hat. Dieses Einkommen wurde mit dem individuellen Bedarf und den damit gewährten Leistungen verrechnet. Die anfallenden Kosten für die Unterbringung im Heim wurden vom Bezirk Schwaben an die Heimverwaltung ausbezahlt (Bruttoprinzip).

Ab 01.08.2024:

Ihr Einkommen wird nicht mehr an den Bezirk Schwaben ausbezahlt, sondern im Regelfall an Sie selbst. Dieses Einkommen ist dann künftig in voller Höhe direkt durch Sie an die Einrichtung zu überweisen.

Der Bezirk Schwaben übernimmt den Anteil der Leistungsvergütung, der nicht durch Ihren Eigenbeitrag abgedeckt ist.

Damit wird es künftig zwei Zahlungsflüsse an die Einrichtung geben. Zum einen erfolgt die Überweisung Ihres Einkommens von Ihnen an die Einrichtung und zum anderen erfolgt die Überweisung des Differenzbetrages durch den Bezirk Schwaben an die Einrichtung.

Bezüglich der konkreteren Abwicklung wird sich die Heimverwaltung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Alle von der Umstellung betroffenen leistungsberechtigten Personen wurden vom Bezirk Schwaben bereits im Rahmen eines Informationsschreibens über das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt.

Diesen Informationsschreiben wurde für alle betroffenen Einkommen ein Formblatt beigefügt, mit welchem Sie den Einkommenszahlern (Rententräger oder Wohngeldstelle) eine aktuelle Bankverbindung mitteilen können, auf die das jeweilige Einkommen ab dem 01.08.2024 überwiesen werden soll.

Sollten Sie dieses Informationsschreiben mit den Formblättern erhalten haben, bitten wir Sie, dieses beigefügte Formblatt bzw. diese beigefügten Formblätter zur Übermittlung einer Bankverbindung auszufüllen und an den entsprechenden Einkommenszahler weiterzuleiten. Die entsprechende Empfängeranschrift wurde dem Übermittlungsschreiben der Bankverbindung bereits automatisiert angefügt.

Hinweis: Bitte senden Sie die ausgefüllten Formblätter nicht an den Bezirk Schwaben, sondern an den Einkommenszahler zurück.

Die betroffenen Einkommenszahler (Rententräger und Wohngeldstellen) wurden von der Umstellung und dem weiteren Vorgehen informiert. Sobald diese das Formblatt erhalten, werden sie alle nötigen Änderungen veranlassen.

Beträge, die über den o. g. Zeitraum hinaus zu Unrecht beim Bezirk Schwaben eingehen, werden von uns an die einkommenszahlende Stelle zurücküberwiesen.

Künftig ist es unabdingbar, dass Sie den Bezirk Schwaben und die Heimverwaltung unverzüglich über Änderungen der Höhe des Einkommens durch Übersendung des entsprechenden Einkommensnachweises in Kenntnis setzen.

Sollten sich Änderungen der Höhe einer Rente der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder eines Regionalträgers der Deutschen Rentenversicherung (z.B. DRV Schwaben) ergeben, so kann auf eine Mitteilung verzichtet werden.

Rückrechnungen von Einkommensbeträgen, welche erst im Nachgang bekannt werden, werden vom Bezirk Schwaben direkt bei Ihnen angefordert.

Der Barbetrag und die Bekleidungspauschale stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung und auch die Auszahlungsart bleibt gleich. Wurden bisher die Beträge auf Ihr eigenes Girokonto überwiesen, so wird dies auch in Zukunft so beibehalten. Selbiges gilt für die Überweisung an die Heimverwaltung. Hier ergeben sich ebenfalls keine Änderungen.

Die Beantragung von Wohngeld wird weiterhin der Bezirk Schwaben für Sie übernehmen. Bei einer Bewilligung von Wohngeld, wird dieses -ebenso wie andere Einkommen- von der zuständigen Wohngeldstelle direkt an Sie überwiesen. Das Wohngeld ist ebenfalls in voller Höhe zur Deckung der Heimkosten von Ihnen bei der Einrichtung einzuzahlen. Bezüglich der konkreteren Abwicklung wird sich die Heimverwaltung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei Änderungen der Höhe des Wohngeldes ist der Bezirk Schwaben davon unverzüglich durch Übersendung des entsprechenden Einkommensnachweises in Kenntnis setzen.

Eventuelle Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- oder Pflegeversicherung werden -wie bisher- vom Bezirk Schwaben übernommen und direkt an die Krankenkasse ausbezahlt.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es durch die vorgesehene Umstellung zu keinerlei Änderung oder gar Verschlechterung des Leistungsumfanges kommt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. an die zuständige Sachbearbeiterin.