Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige Versicherte können Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Dies umfasst sowohl Entlastungsleistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung als auch den Einsatz in Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen und in der Tagesbetreuung in Privathaushalten.
Der Bezirk Schwaben möchte dafür Sorge tragen, dass durch niedrigschwellige ambulante Betreuungsangebote, pflegebedürftige (und insbesondere demenziell erkrankte) Menschen bei einer möglichst selbständigen Lebensführung unterstützt und deren pflegende Angehörigen entlastet werden.
Dafür fördert der Bezirk die Durchführung von Schulungen der Helfenden (ehrenamtlichen und nicht-ehrenamtlichen Leistungserbringer/-innen) zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI mit einmaligen Zuwendungen.
Der Antrag für die Förderung muss bis spätestens 31. Dezember eingegangen sein.
Der Antrag ist zu richten an:
Bezirk Schwaben
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Bitte wenden Sie sich in zeitkritischen Fällen ggf. zusätzlich per E-Mail an uns.