Ambulante Pflege
Pflegebedürftige Menschen haben neben einer Heimaufnahme die Möglichkeit, die erforderlichen Hilfen im eigenen Haushalt zu erhalten.
Hierfür gibt es folgende Hilfsangebote:
Für nicht pflegeversicherte Personen können folgende Leistungen gewährt werden:
- der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich
- ein häusliches Pflegegeld an pflegende Angehörige
- Haushaltshilfen
- Essen auf Rädern
- bei Wegfall der Pflegeperson: Verhinderungspflege
- die Kosten für einen Pflegedienst
Pflegeversicherte Personen erhalten die gleichen Leistungen wie nichtversicherte Personen mit Ausnahme des Entlastungsbetrages und des häuslichen Pflegegeldes, da diese von der Pflegekasse ausbezahlt werden.
Ebenso werden die Kosten für den Pflegedienst nur in Höhe des von der Pflegeversicherung nicht gedeckten Teils übernommen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die notwendige pflegerische Betreuung in einer ambulanten Wohngruppe oder in einer Wohngemeinschaft zu erhalten. Hier werden neben den Kosten der notwendigen Pflege auch die Aufwendungen für die ambulante Betreuung übernommen.
Diese Hilfen sind, ebenso wie die stationäre Hilfe zur Pflege, einkommens- und vermögenabhängig.