Kraftfahrzeug-Hilfen

Manchmal ist für Menschen mit Behinderung ein eigenes Kraftfahrzeug notwendig. Ist dies der Fall, kann der Bezirk ihnen in den folgenden Punkten helfen:

  • Beschaffung von besonderen Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräten
  • Betrieb und Instandhaltung des Kraftfahrzeugs
  • Erlangung der Fahrerlaubnis

Voraussetzungen

  • Der behinderte Mensch muss aus beruflichen Gründen, wegen eines Studiums oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen ständig auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein.
  • Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder vorhandener Fahrdienste ist wegen der Behinderung ausgeschlossen.

Hilfe wird nur dann gewährt, wenn die Person und ihre Angehörigen die Kosten nicht selbst tragen können.