Kraftfahrzeug-Hilfen
Manchmal ist für Menschen mit Behinderung ein eigenes Kraftfahrzeug notwendig. Ist dies der Fall, kann der Bezirk ihnen in den folgenden Punkten helfen:
- Beschaffung von besonderen Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräten
- Betrieb und Instandhaltung des Kraftfahrzeugs
- Erlangung der Fahrerlaubnis
Voraussetzungen
- Der behinderte Mensch muss aus beruflichen Gründen, wegen eines Studiums oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen ständig auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein.
- Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder vorhandener Fahrdienste ist wegen der Behinderung ausgeschlossen.
Hilfe wird nur dann gewährt, wenn die Person und ihre Angehörigen die Kosten nicht selbst tragen können.