Existenzsichernde Leistungen
Bitte beachten Sie, dass Sie existenzsichernde Leistungen nur dann beantragen können, wenn Sie bereits andere Leistungen vom Bezirk erhalten oder neu beantragen. Dies kann dann gemeinsam in einem Antragsformular beantragt werden, dem sogenannten Sozialleistungsantrag. Für Verlängerungen der Existenzsicherung verwenden Sie bitte den Verlängerungsantrag.
Was sind existenzsichernde Leistungen?
Existenzsichernde Leistungen sind finanzielle Hilfen des Bezirks Schwaben. Sie werden gezahlt, wenn der alltägliche Bedarf, wie z. B. Miete, Heizkosten, Essen, Kleidung und Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sichergestellt werden kann. Existenzsichernde Leistungen werden entweder als Grundsicherung im Alter bzw. bei dauerhafter Erwerbsminderung sowie als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.
Die Existenzsicherung setzt sich zusammen aus:
- einem Regelbedarf (bundesweit einheitlich festgesetzt)
- evtl. einem Mehrbedarf für besondere Lebenslagen wie zum Beispiel eingeschränkte Mobilität, werdende Mutter, etc.
- angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Wer kann existenzsichernde Leistungen beantragen?
Existenzsichernde Leistungen können nur Personen beantragen, die vom Bezirk Schwaben Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhalten oder aktuell neu beantragen und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können. Das sind beispielsweise:
- Menschen mit Behinderung, die durch den Bezirk Schwaben Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen oder beantragen (z.B. Wohnen mit Assistenz oder in einer besonderen Wohnform, Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
- Pflegebedürftige Menschen, die ambulante Hilfe zu Pflege in der eigenen Wohnung bzw. in Pflege-WGs) vom Bezirk Schwaben erhalten oder beantragen.
Ein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen setzt voraus, dass kein Anspruch auf
- Bürgergeld nach dem SGB II oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht.