Antrag stellen

Sie können Antrag auf existenzsichernde Leistungen nur stellen, wenn Sie bereits Leistungen vom Bezirk Schwaben beziehen oder neu beantragen. Dies sind zum Beispiel Leistungen der Eingliederungshilfe wie zum Beispiel Wohnen mit Assistenz oder in einer besonderen Wohnform, Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder Sozialhilfeleistungen wie beispielsweise Hilfe zur Pflege. Sie beantragen die von Ihnen benötigte Leistung zusammen mit den existenzsichernden Leistungen in einem gemeinsamen Antrag, dem sogenannten Sozialleistungsantrag. Bitte kreuzen Sie zusätzlich zu der von Ihnen gewünschten Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an.

Im Antragsverfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Sozialhilfe gegeben sind und ob Ansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden können. Mithilfe der Angaben im Antrag und den beigefügten Nachweisen bewertet der Bezirk Schwaben die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und entscheidet über die Sozialhilfe. Daher sind auch Angaben zu den Einkommen- und Vermögensverhältnissen des Partners und der Kinder notwendig. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn der Sozialleistungsantrag vollständig ausgefüllt wurde und alle Unterlagen vorhanden sind.

Bitte reichen Sie zwingend ein:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Sozialhilfeantrag. Bitte kreuzen Sie dann Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an.

Zudem benötigen wir, sofern für Sie zutreffend, folgende Unterlagen in Kopie:

  • Betreuerausweis oder Bevollmächtigung für eine Person
  • Für Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger: Nachweis über den Aufenthaltstitel
  • Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise:
    • WfbM-Lohnnachweise
    • Einkommensnachweise
    • Renten- oder Pensionsbescheid
    • Aktueller Nachweis über Krankengeld, Übergangsgeld
    • Bescheid über Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II
    • Bescheide über Leistungen anderer Behörden
  • Vermögensnachweise:
    • vollständige Kontoauszüge der Girokonten der letzten drei Monate
    • Nachweise über das weitere Vermögen (z. B. Sparbücher mit allen Seiten und nachgetragenen Zinsen, Sparbriefe, Aktien-und Fondswerte)
    • Nachweise zu Lebensversicherungen, Bausparverträge, Bestattungsvorsorgeverträgen, Sterbegeldversicherungen
    • Bei Kontoauflösung innerhalb der letzten sechs Monate: Nachweis über die Verwendung des Vermögens
  • Immobilien/Wohnen
    • Bei Immobilienbesitz: aktueller Grundbuchauszug
    • Nachweis über den aktuellen Wert der Immobilie
    • aktuell gültiger Mietvertrag mit Nachweis über die Nebenkosten, ggf. erfolgte Kündigungsschreiben
  • Schenkungen, Verträge
    • Unterlagen zu Schenkungen der letzten zehn Jahre rückwirkend ab Bedürftigkeit
    • alle Notarverträge bei Übertragung von Immobilienvermögen oder Ähnlichem
  • Angehörige / Ehepartner
    • Anschrift und Geburtsdatum des Ehegatten (sowohl von verheirateten als auch geschiedenen oder getrenntlebenden)
    • Bei verheirateten Personen: Kopien der Einkommens- und Vermögensnachweise des Ehepartners
    • Bei geschiedenen Personen: Kopien des Scheidungsurteils  
    • Unterhaltstitel auch für frühere Ehen
    • Bei getrenntlebenden Personen: Kopie der Trennungsvereinbarung (wenn vorhanden)
    • Anschriften und Geburtsdaten der Eltern und der Kinder sowie Mitteilung, ob deren Jahresbruttoeinkünfte 100.000 € übersteigen

Bewilligungszeitraum und Verlängerungsantrag

Die Grundsicherung und die Hilfe zum Lebensunterhalt werden für 12 Monate bewilligt. Sollte darüber hinaus Hilfebedarf bestehen, muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. In diesem Fall legen Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes den Antrag mit allen Nachweisen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Ihren Ausgaben entsprechend vor. Bitte beantragen Sie die Leistungen über das Formular „Verlängerungsantrag Existenzsicherung".