Gut zu wissen

  • Existenzsichernde Leistungen können Sie nur beim Bezirk Schwaben beantragen, wenn Sie schon Leistungen der Eingliederungshilfe wie zum Beispiel einen Werkstattplatz oder ambulant betreutes Wohnen oder Hilfe zur Pflege bekommen. Sollte die sogenannten „Fachhilfe“ beendet werden, dann ist auch der Bezirk nicht mehr für die existenzsichernden Leistungen zuständig.
  • Eine Bestattungsvorsorge, die während des Leistungsbezuges abgeschlossen wurde, ist dem Vermögen zuzurechnen; sie stellt kein geschütztes Vermögen dar.
  • Bei Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird beim WfbM-Einkommen als Grundlage für die Berechnung der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Durchschnitt der letzten 12 Monate herangezogen (je nach Einzelfall auch weniger Monate).