Soziale Schwierigkeiten
Was ist mit sozialen Schwierigkeiten gemeint?
Eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit kann die Teilnahme eines Menschen an der Gemeinschaft vorübergehend einschränken. Manchmal aber sind die Schwierigkeiten so groß, dass sich ein Mensch nicht allein von ihnen befreien kann. Zu den Problemen gehören zum Beispiel:
- ungesicherte wirtschaftliche Lebenslage
- eine fehlende oder nicht ausreichende Wohnung
- gewaltgeprägte Lebensumstände
Welche Hilfen können Menschen mit solchen sozialen Schwierigkeiten bekommen?
Der Bezirk Schwaben ist als überörtlicher Träger insbesondere für die stationäre Hilfe zuständig. Zur Überwindung der besonderen Schwierigkeiten kann der Bezirk vor allem folgende Maßnahmen finanzieren:
- Beratung und persönliche Betreuung in der Einrichtung
- Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
- Hilfe bei Aufbau und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen
- Hilfe bei der Gestaltung des Alltags
Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung übernommen. Folgende Nebenleistungen sind während der vollstationären Unterbringung möglich:
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung
- Bekleidungsbeihilfe
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
In der Regel wird die Finanzierung der Maßnahme auf zunächst 18 Monate begrenzt. Jeweils nach 6 Monaten muss ausführlich darüber berichtet werden, ob das Ziel erreicht wurde. Neben der zeitlichen Begrenzung besteht bei dieser Hilfeart die Besonderheit, dass unterhaltspflichtige Angehörige in der Regel nicht herangezogen werden.