Modellprojekte


Modellprojekt Werkstätten in Bayern

Mit dem zum 01.07.2023 in Bayern in Kraft getretenen Rahmenvertrag gem. § 131 SGB IX ist auch die Rahmenleistungsvereinbarung WfbM in Kraft getreten. Zu deren Umsetzung wurde - beginnend ab dem 01.01.2024 - eine sogenannte Modellphase vereinbart.

Das heißt aus jedem bayerischen Bezirk nehmen zwischen zwei und vier Werkstätten an der Erprobung der neuen Bedarfsermittlung und deren Umsetzung teil. Der Modellzeitraum ist auf zwei Jahre angelegt und soll durch ein externes Institut wissenschaftlich begleitet werden.

Im Bereich des Bezirks Schwaben haben sich folgende Werkstätten zur Teilnahme am Modellprojekt, jeweils mit der kompletten Werkstatt und allen Standorten, bereit erklärt:

  • Regens-Wagner Werkstätten Dillingen
  • Werkstätte der Stiftung St. Johannes Marxheim
  • Donau-Ries-Werkstätten Nördlingen
  • Wertachtal-Werkstätten Kaufbeuren

Bisher erfolgte die Hilfegewährung in Schwaben/Bayern durch die Unterscheidung der Bedarfe in Hilfebedarfsgruppe HBG 1 und Hilfebedarfsgruppe HBG 2. Dieses System wird in den Werkstätten,  die nicht am Modellprojekt teilnehmen, weiterhin bis zum Ende des Projektzeitraumes beibehalten.

In den vier Modellwerkstätten wird umgestellt auf eine Basisleistung und zwei sogenannte Bedarfskategorien (BK) mit jeweils zwei Intensitätsstufen zur Bedarfsdeckung:

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Die Bedarfskategorie 1 umfasst dabei die kompensatorische Unterstützung. Bei der kompensatorischen Unterstützung geht es um die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen, die die leistungsberechtigte Person behinderungsbedingt nicht selbstständig ausführen kann. Die Bedarfskategorie 2 umfasst die qualifizierte Unterstützung. Die qualifizierte Unterstützung dient der Befähigung zu eigenständigen Handlungen und wird daher auch pädagogische Unterstützung genannt. Die jeweilige Intensitätsstufe 1 stellt einen geringeren Mehrbedarf als die Intensitätsstufe 2 dar.

Mit der Basisleistung kann aus den beiden Bedarfskategorien jeweils höchstens eine Intensitätsstufe kombiniert werden. Insgesamt ergeben sich die neun folgenden Kombinationsmöglichkeiten:

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Regelfall: Leistungsberechtigte Personen mit einem Regelbedarf erhalten nur die Basisleistung.

Basis + BK1 / I1: Leistungsberechtigte Personen mit einem zusätzlichen kompensatorischen Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 1 erhalten diesen ergänzend zur Basisleistung.

Basis + BK1 / I2: Leistungsberechtigte Personen mit einem zusätzlichen kompensatorischen Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 2 erhalten diesen ergänzend zur Basisleistung.

Basis + BK2 / I1: Leistungsberechtigte Personen mit einem zusätzlichen qualifizierten Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 1 erhalten diesen ergänzend zur Basisleistung.

Basis + BK2 / I2: Leistungsberechtigte Personen mit einem zusätzlichen qualifizierten Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 2 erhalten diesen ergänzend zur Basisleistung.

Basis + BK1/ I1 + BK2 / I1: Leistungsberechtigte Personen mit einem zusätzlichen kompensatorischen Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 1 und einem zusätzlichen qualifizierten Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 1 erhalten diese beiden Zusatzbedarfe ergänzend zur Basisleistung.

Basis + BK1 / I1 + BK2 / I2: Leistungsberechtigte Personen mit einem zusätzlichen kompensatorischen Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 1 und einem zusätzlichen qualifizierten Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 2 erhalten diese beiden Zusatzbedarfe ergänzend zur Basisleistung.

Basis + BK1 / I2 + BK2 / I1: Leistungsberechtigte Personen mit einem zusätzlichen kompensatorischen Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 2 und einem zusätzlichen qualifizierten Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 1 erhalten diese beiden Zusatzbedarfe ergänzend zur Basisleistung.

Basis + BK1 / I2 BK1 + BK2 / I2: Leistungsberechtigte Personen mit einem zusätzlichen kompensatorischen Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 2 und einem zusätzlichen qualifizierten Unterstützungsbedarf in der Intensitätsstufe 2 erhalten diese beiden Zusatzbedarfe ergänzend zur Basisleistung.

Die Bedarfsermittlung erfolgt auf der Grundlage des Bayerischen Bedarfsermittlungsinstruments (BIBay).

Im Rahmen der Erstellung und Fortschreibung des Gesamtplans nach § 121 SGB IX gewinnt ab sofort (Stand 08.01.2025) auch die Einführung (Implementierung) des neuen Berichts zur Reflexion des Maßnahmeverlaufs vor allem beim Modellprojekt WfbM in Bayern als auch bei den anderen WfbM in Schwaben für die Leistungserbringung im Arbeitsbereich an Bedeutung. Weitere Informationen dazu sind unter den FAQ beim Thema BIBay zu finden