Einsatz von Einkommen und Vermögen der Angehörigen

(Ehe-)Partner

Das Einkommen und Vermögen des Partners oder der Partnerin wird nicht berücksichtigt.

Eltern von leistungsberechtigten Personen

Bei minderjährigen Kindern, die leistungsberechtigt sind und die mit ihren Eltern bzw. einem Elternteil in einem Haushalt leben, wird auch das Einkommen und Vermögen der Eltern bzw. des Elternteils mitberücksichtigt.

Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung müssen für Leistungen der Eingliederungshilfe, die ihr Kind bezieht, keinen Kostenbeitrag zahlen.