Budget für Arbeit: Teilhabe am Arbeitsleben
Ein wichtiger Baustein der Inklusion ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Das Budget für Arbeit soll die Teilnahme am Ersten Arbeitsmarkt erleichtern und so eine Alternative zur Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt bieten.
- Die Voraussetzungen für den Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) müssen erfüllt sein.
- Menschen mit Behinderungen können einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber abschließen. Auf dieser Grundlage gewährt der Bezirk Schwaben ein Budget für Arbeit.
Das Budget für Arbeit umfasst folgende Leistungen:
- Einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber: Die Höhe beträgt bis zu 75 Prozent des Arbeitslohnes, derzeit (2021) maximal 1.579,20 Euro. Damit gleicht der Bezirk Schwaben aus, wenn der Arbeitnehmer nicht voll leistungsfähig ist.
- Die Kosten für Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz (Assistenz), falls das erforderlich ist.
- Sie haben grundsätzlich Anspruch auf den Besuch einer Werkstatt. Der tatsächliche Besuch einer Werkstatt ist nicht notwendig.
- Sie sind voll erwerbsgemindert. Das bedeutet, dass Sie wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
- Sie sind in der Lage, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
- Grundsätzlich muss ein berufliche Bildungsmaßnahme durchlaufen werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Leistungsfähigkeit für die Beschäftigung bereits durch eine andere Weise (z.B. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) erlangt wurde.
Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind auf der Grundlage des Arbeitsentgeltes vom Arbeitgeber abzuführen. Es besteht keine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung.
Beantragen Sie zum ersten Mal Leistungen beim Bezirk Schwaben, füllen Sie bitte den Sozialleistungsantrag vollständig aus.
Bei bereits laufenden Fällen benötigt Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter einen Kurzantrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei Bedarf bekommen Sie diesen Antrag von uns ausgehändigt.
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag benötigen wir folgende Unterlagen:
- Aussagekräftige Unterlagen oder Nachweise zur vorliegenden Erwerbsminderung.
- Arztbericht
- Sozialbericht
- Die Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sein. Die Entlohnung muss tarifvertraglich oder ortsüblich sein.
- Weitere Leistungen, wie beispielsweise die Finanzierung der täglichen Fahrtkosten, sind nicht möglich.
- Das Budget für Arbeit wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
- Menschen mit Behinderungen sollen frei entscheiden können. Wenn Sie mit Hilfe eines Budgets für Arbeit aktuell am Arbeitsleben teilnehmen und das nicht mehr möchten, haben Sie Anspruch auf Aufnahme oder Rückkehr in eine Werkstatt.
- Mehrere Menschen mit Behinderungen können gemeinsam eine Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Man spricht hier vom sogenannten „Poolen“.
Die Mitarbeiter der Sozialverwaltung (SG 25, Eingliederungshilfe für Erwachsene mit körperlicher oder geistiger Behinderung) stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung!