Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Hilfen bei Kurzzeitunterbringungen bzw. vorübergehenden Heimunterbringungen (beispielsweise wegen Verhinderung der pflegenden Angehörigen) können im Rahmen der Hilfe zur Pflege gewährt werden.
Der Bezirk Schwaben hilft kranken oder behinderten Menschen mit Wohnort in Schwaben auch dann, wenn sie voraussichtlich weniger als 6 Monate der Pflege bedürfen und/oder keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Typisches Beispiel ist die Zeit nach einer schweren Operation.
Die Höhe der übernommenen Kosten ist jeweils davon abhängig, inwieweit die Heimbewohner den Aufenthalt mit ihrem eigenen Einkommen, Vermögen oder sonstigen Ansprüchen (z.B. Pflegeversicherung) selbst bezahlen können.
Formulare
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Sozialleistungsantrag (zum Ausdrucken)
Erstmaliger Antrag auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) und Zwölftes Buch (SGB XII)
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Sozialleistungsantrag (zum Ausfüllen am PC)
Erstmaliger Antrag auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) und Zwölftes Buch (SGB XII). Zum Ausfüllen müssen Sie die Datei speichern (Rechtsklick und "Link speichern unter") und mit dem Programm Adobe Acrobat Reader öffnen. Sie können die Datei im Browser -- nicht -- öffnen.