Heilpädagogische Tagesstätten (HPT)

Die HPT ist eine Nachmittagsbetreuung, die in der Regel an den Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung (auch bekannt als „Vorschule“) oder Schule anschließt. Die HPT sind meist an Förderzentren oder -schulen angebunden. In den HPT werden die Kinder in kleinen Gruppen betreut und gefördert und erhalten gezielte heilpädagogische und medizinische Leistungen. Die Betreuung kann 3 bis 5 Tage pro Woche umfassen und richtet sich an Vorschulkinder, die nicht eine Kindertagesstätte integrativ besuchen können, oder an Schulkinder, die in der Regel ein Förderzentrum besuchen.

Die Betreuungskosten in der HPT werden übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Einrichtung.

Die Leistung ist für Vorschulkinder und schulpflichtige Kinder und Jugendliche gedacht, die eine weitere Förderung brauchen.

Leistungsberechtigt sind:

  • Vorschulkinder mit einer (drohenden) geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung,
  • Schulkinder und Jugendliche mit einer (drohenden) geistigen und/oder körperlichen Behinderung oder Mehrfachbehinderung (Schul-HPT),

die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Regierungsbezirk Schwaben haben und durch ihre (drohende) Behinderung wesentlich an der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind.

Ab Schuleintritt ist für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung das Jugendamt zuständig.

Die Eltern / die Personensorgeberechtigten müssen einen Antrag stellen. Der Bezirk prüft, ob Ihr Kind leistungsberechtigt ist. Dazu wird ein ärztliches Zeugnis (siehe Antragsunterlagen) benötigt, aus dem die wesentliche (drohende) Behinderung und die daraus resultierende Teilhabebeeinträchtigung hervorgehen.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei Antragsstellung einreichen:

Zudem bitten wir Sie im Bedarfsfall um die Einreichung von:

Bei Schul-HPT:

  • ggf. Sonderpädagogisches Gutachten und/oder Intelligenztestung

Bitte senden Sie die Unterlagen an unser Postfach.

Falls Ihr Kind an der Mittagsverpflegung in der HPT teilnimmt, wird ein Kostenbeitrag aufgrund der häuslichen Ersparnis erhoben.

Transportkosten können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Sammeltouren entweder vom Bezirk Schwaben oder vom Schulaufwandsträger übernommen werden.

Bei Kindern, die von einer Vorschul-HPT in eine Schul-HPT wechseln, wird die Zuständigkeit erneut geprüft. Denn für Schülerinnen und Schüler, die eine seelische Behinderung haben, ist ab Schuleintritt das örtliche Jugendamt zuständig.

Formulare und Merkblätter