Hochschulhilfen
Aufgrund von Behinderungen entstehen beim Besuch einer Hochschule Mehrkosten, beispielsweise für besondere PC-Ausstattung oder Studienhelfer. Die Kosten dafür werden unter den folgenden Voraussetzungen vom Bezirk Schwaben übernommen:
- Es ist zu erwarten, dass das Ziel der Ausbildung erreicht wird.
- Der beabsichtigte Ausbildungsweg ist erforderlich.
- Der Beruf bzw. die Tätigkeit bieten voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage oder - wenn dies wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist - tragen in angemessenem Umfang zur Lebensgrundlage bei.
Es werden nur Kosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Behinderung entstehen. Aufwendungen wie Studiengebühren, Gebühren für das Studierendenwerk oder Krankenversicherungsbeiträge werden nicht berücksichtigt.
Verwenden Sie bitte den Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen, geben Sie als Leistung "Hochschulhilfen" an und reichen Sie den Antrag zusammen mit den entsprechenden Belegen sowie aktuellen ärztlichen Unterlagen der letzten 12 Monate beim Bezirk Schwaben ein. Zusätzlich benötigen wir das Formular "Ärztlicher Bericht" von einem Facharzt ausgefüllt und unterschrieben.