Individualbegleitung an Schulen (Schulbegleitung)

Individualbegleitungen an Schulen werden auch Schulbegleitungen genannt. Sie sind Begleitpersonen mit oder ohne pädagogische Qualifikation. Sie helfen Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung den Schulalltag besser und möglichst selbständig zu organisieren. Die Schulbegleitung kann bei einem Anstellungs-Träger oder von der Schule selbst eingestellt sein. Sie kann für eine/-n Schüler/-in oder für mehrere Schüler/-innen gleichzeitig zuständig sein (sogenannte Maßnahmenkombination oder Pooling).

Ziel der Schulbegleitung ist eine möglichst selbständige Teilnahme am schulischen Alltag. Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen am Unterricht teilzunehmen und die schulischen Anforderungen zu bewältigen.

Schulbegleitungen unterstützen und fördern die Kinder und Jugendlichen im sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich. Bei Bedarf können sie auch medizinische und pflegerische Tätigkeiten ausführen. Hierfür ist aber eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege notwendig.

Schulbegleitungen sind keine Ersatzlehrkräfte. Die Vermittlung des Lehrstoffes bleibt die Aufgabe des Lehrpersonals.

Der Bezirk Schwaben finanziert die Betreuung durch die Schulbegleitung. Der zeitliche Rahmen, die Aufgaben der Begleitung sowie deren Qualifikation richten sich nach dem von unserem Fachdienst festgestellten Hilfebedarf des Kindes.

Die Leistung ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, die den schulischen Alltag aufgrund ihrer Behinderung nicht bewältigen können.

Berechtigt diese Leistung zu erhalten sind Kinder und Jugendliche, die im Bezirk Schwaben ihren Wohnsitz haben und die

  • eine körperliche oder geistige Behinderung oder
  • eine Mehrfachbehinderung haben

und die aufgrund dieser Behinderung wesentlich in der schulischen Teilhabe beeinträchtigt sind.

Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist ab Schuleintritt das örtliche Jugendamt zuständig.

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Zuständigkeitsprüfung entscheidet der Bezirk, je nach festgestelltem Hilfebedarf des Kindes, in welchen zeitlichen Umfang die Leistung erbracht werden soll und welche Qualifikation der Schulbegleitung notwendig ist. Die Begutachtung führt der Sozialpädagogisch-Medizinische Dienst des Bezirks durch.

Die Schule muss dem Einsatz einer Schulbegleitung zustimmen und das Formular "Genehmigung Einsatz Schulbegleitung" ausfüllen.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei Antragsstellung einreichen:

Zudem bitten wir Sie um die Einreichung von:

  • Schweigepflichtentbindung
  • Falls die Schulbegleitung medizinische Maßnahmen erbringen soll, ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung für häusliche Krankenpflege notwendig. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei Diabetes, Epilepsie, Katheterisierung oder notwendiger Medikamentengabe.

* Bitte beachten Sie, dass die Formulare "Schulische Stellungnahme" zum Ausfüllen am PC nicht im Browser geöffnet werden können. Speichern Sie das jeweilige Formular bitte mit Rechtsklick auf Ihrem Rechner ab und öffnen Sie es mit Acrobat Reader. Zum Ausfüllen muss zusätzlich JavaScript aktiviert werden.

Die Leistungen werden frühestens ab dem 1. des Monats übernommen, in dem der Antrag beim Bezirk eingegangen ist, sofern die Anspruchsvoraussetzungen ab diesem Zeitpunkt bereits erfüllt sind.

Die Suche einer geeigneten Schulbegleitung ist Aufgabe der Eltern. Hilfestellung erhalten Sie bei der zuständigen Schule, der örtlichen Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) oder bei den Beratungsstellen der Offenen Behindertenarbeit (OBA). Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Deswegen empfehlen wir Ihnen mehrere Monate im Voraus den Antrag zu stellen.

In der Regel erfolgt alle zwei Jahre vom Bezirk Schwaben eine Überprüfung der Hilfeleistungen.

Für Schülerinnen und Schüler, die eine seelische Behinderung haben, ist ab Schuleintritt das örtliche Jugendamt zuständig.

Schulische Veranstaltungen mit Individualbegleitung

Der Antrag auf Schulbegleitung richtet sich auf die Begleitung im regulären Unterricht.

Bei schulischen Veranstaltungen, die eine Individualbegleitung erfordern, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

Schulische Pflichtveranstaltungen ohne Übernachtung, die auf einen oder mehrere Tage begrenzt sind, teilen Sie dem Bezirk Schwaben telefonisch oder per E-Mail mit. Wenn für die Begleitung nur eine einmalige Stundenüberschreitung erforderlich wird, erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung, der ein entsprechender Nachweis beizufügen ist.

Sollte eine Begleitung für mehr als 10 Stunden erforderlich sein, reichen Sie bitte zusätzlich eine entsprechende Begründung ein.

Bei schulischen Pflichtveranstaltungen mit Übernachtung beantragen Sie vorab die Begleitung beim Bezirk Schwaben. Bitte senden Sie uns die Informationsschreiben der Schule und die genauen Zeiten der Begleitung.

Sollte eine Begleitung für mehr als 10 Stunden am Tag erforderlich sein, reichen Sie bitte eine entsprechende Begründung ein.

Für die Veranstaltung wird vom Bezirk Schwaben ein eigener Bescheid erstellt.

Die Begleitung für ein Praktikum ist vorab unter Vorlage der Arbeits- bzw. Begleitzeiten und einer Bestätigung der Schule sowie der Arbeitsstelle zu beantragen.

Für die Begleitung wird ein gesonderter Bescheid erstellt.