Ambulantes Wohnen mit Assistenz

Beim betreuten Wohnen erhält eine anspruchsberechtigte Person Hilfen - einfache oder qualifizierte Assistenz -, die ihr ermöglichen, ein weitgehend selbständiges Leben zu führen. Das Angebot des Wohnens mit Assistenz wendet sich vor allem an Personen, die zwar nicht völlig allein und unabhängig leben können, aber auch nicht rundum betreut werden müssen.

  1. Menschen mit Behinderung, die erstmals vor der Entscheidung stehen, wie sie in Zukunft wohnen wollen; beispielsweise, weil sie bei ihren Eltern ausziehen wollen, aber ohne fachliche Unterstützung alleine nicht zurechtkommen.
  2. Menschen mit Behinderung, die schon jetzt in ihrer eigenen Wohnung leben - aber Unterstützung dabei benötigen.
  3. Menschen mit Behinderung, die bislang in einer besonderen Wohnform (ehemals stationäre Einrichtung) leben, die aber gerne selbständiger leben möchten und aus fachlicher Sicht nicht rund um die Uhr betreut werden müssen.
  • den Tagesablauf selbst bestimmen
  • die Wohnung selbst einrichten
  • Freunde nach Hause einladen können
  • für das Essen selbst sorgen
  • über eigenes Einkommen verfügen
  • Verantwortung übernehmen
  • Hobbies pflegen
  • Hilfe bekommen, wenn es mal schlecht geht
  • Zeit für sich selbst haben

Also bedeutet es: Mehr Selbständigkeit und damit mehr Lebensqualität haben, aber auch mehr eigene Verantwortung wahrnehmen.

Die Betreuerinnen und Betreuer sind da, wenn sie gebraucht werden. Sie bieten Unterstützung, Betreuung, Begleitung, Assistenz:

  • im Bereich Wohnen und Selbstversorgung (Einkaufen, Wohnungsreinigung, Kochen, Umgang mit Geld)
  • bei Arztbesuchen
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Gespräche in einer persönlichen Krise
  • Tages- und Freizeitgestaltung (Sport)

Somit gibt es so viel Unterstützung wie nötig, so viel Selbständigkeit wie möglich.

  • Wohnen in der eigenen Wohnung (Einzelwohnen): Hier besucht eine professionelle Fachkraft regelmäßig die behinderten Menschen zu Hause und hilft bei der Bewältigung des Alltags.
  • betreute Wohngemeinschaften: In der Gemeinschaft unterstützen sich die behinderten Menschen gegenseitig. Zudem hilft ein professioneller Dienst je nach Bedarf einmal oder mehrmals pro Woche, die Alltagsaufgaben zu meistern.
  • Wohnen bei einer Gastfamilie: Familien nehmen einen Menschen mit Behinderung als Gast für einen längeren Zeitraum bei sich auf. Dieser lebt als Gast mit im Haushalt der Gastfamilie und wird von ihr betreut und unterstützt.

Der Bezirk Schwaben übernimmt die Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe, wenn die erforderliche Hilfe nicht von vorrangigen Leistungsträgern erbracht wird und die Aufbringung der notwendigen Mittel nicht aus dem Einkommen und Vermögen dem Betroffenen zuzumuten ist.

Hierzu muss beim Bezirk Schwaben ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden.
Sobald dieser beim Bezirk Schwaben vorliegt, wird detailliert geklärt, welche Hilfeleistungen der Mensch mit Behinderung benötigt. Es wird festgestellt, wann, wo, wie oft und wie lange er diese Hilfe braucht (Gesamtplanverfahren).

Im Falle einer Leistungsgewährung für Wohnen mit Assistenz durch den Bezirk Schwaben ist dieser für nicht erwerbsfähige Personen i.d.R. auch für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) zuständig. Die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen örtlichen Sozialhilfeträgers.