Besondere Wohnform für Menschen mit Behinderung
Die besondere Wohnform (ehemals stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe) stellt neben dem Wohnen mit Assistenz eine weitere Möglichkeit des Wohnens mit Betreuung für Menschen mit Behinderung dar. Sie ist immer dann nötig, wenn das Angebot des Wohnens mit Assistenz nicht (mehr) ausreicht.
In der besonderen Wohnform bekommen Menschen mit Behinderungen und seelischen Krankheiten Hilfe, ihren Alltag in den Bereichen Wohnen, Arbeit (z. B. Besuch einer Werkstätte für behinderte Menschen, Förderstätte oder Arbeitstherapie) und Freizeit zu gestalten und zu bewältigen. Sie lernen, wie man sich ernährt, mit Geld umgeht, einkauft, kocht und soziale Beziehungen gestaltet. Ziel ist, sie zu einer möglichst selbständigen Lebensführung zu befähigen und in die Gesellschaft und das Erwerbsleben einzugliedern.
Die besondere Wohnform kennzeichnet, dass die Leistungserbringer regelmäßig den Wohnraum in Kombination mit der Betreuung in Form der pädagogischen Fachleistung sowie Assistenz zur Alltagsbewältigung aus einer Hand anbieten. Der Anteil an Fachleistung stellt Eingliederungshilfe dar und wird vom Bezirk Schwaben auf Antrag übernommen, falls hierfür keine vorrangigen Träger zuständig sind und dem Menschen mit Behinderung die Aufbringung der Mittel aus seinem Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Reicht das Einkommen und Vermögen des Bewohners in der besonderen Wohnform für den Lebensunterhalt und die Mietkosten nicht, so besteht ein Anspruch auf Existenz sichernde Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt). Diese sind ebenfalls beim Bezirk Schwaben zu beantragen, falls dieser schon die Leistungen der Eingliederungshilfe in der besonderen Wohnform übernimmt.