Ansprechpersonen in der Sozialverwaltung
Ansprechpersonen für die Antragsstellung
Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Behinderungsform und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Leistungsempfängers / der (Hilfesuchenden). Bitte beachten Sie unsere Servicezeiten.
Ansprechpersonen für Leistungsanbieter, Träger und Verbände
Beschwerden
Im Fall von Beschwerden können Sie sich vertraulich an unser Beschwerdemanagement wenden.
Servicezeiten
Montag bis Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr,
Donnerstag zusätzlich: 13:30 bis 17 Uhr
Die Beschäftigten des Bezirks Schwaben arbeiten in Gleitzeit und oftmals in Teilzeit.
Bitte vereinbaren Sie deshalb einen Termin, gerne auch per E-Mail.
Einzeltermine können nach Vereinbarung auch außerhalb der Servicezeiten stattfinden.