Ansprechpersonen in der Sozialverwaltung

Ansprechpersonen für die Antragsstellung

Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Behinderungsform und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Leistungsempfängers / der  (Hilfesuchenden). Bitte beachten Sie unsere Servicezeiten.

Beschwerden

Im Fall von Beschwerden können Sie sich vertraulich an unser Beschwerdemanagement wenden.

Servicezeiten

Montag bis Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr,
Donnerstag zusätzlich: 13:30 bis 17 Uhr

Die Beschäftigten des Bezirks Schwaben arbeiten in Gleitzeit und oftmals in Teilzeit.
Bitte vereinbaren Sie deshalb einen Termin, gerne auch per E-Mail.
Einzeltermine können nach Vereinbarung auch außerhalb der Servicezeiten stattfinden.