Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Fischsterben in Baggerseen und Teichen
In weiten Teilen Schwabens haben große Hochwasser dazu geführt, dass viele stehende Gewässer entlang der ausufernden Fließgewässer mit erheblichen Sediment- und Nährstoff-Frachten beaufschlagt wurden. Steigende Temperaturen an heißen Tagen können dazu führen, dass sich das Wasser schnell erwärmt. In der Folge ist mit stark reduzierten Sauerstoffwerten in den frühen Morgenstunden im Gewässer zu rechnen. Dieser Effekt wird verstärkt durch den Abbau von organischem Materialien und Nährstoffen unter Verbrauch von Sauerstoff. Durch die zu erwartenden Algenblüten werden tagsüber dagegen starke Sauerstoffübersättigungen erwartet. Als Auswirkung dieser Sauerstoffschwankung können Fischsterben auftreten.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist es aktuell kaum möglich, die Beeinträchtigungen der überfluteten Stillgewässer in Schwaben zu beurteilen.
Um möglichen Fischsterben entgegenzuwirken und die Hege der Gewässer sicherzustellen, empfiehlt die Fischereifachberatung folgende Vorsorgemaßnahmen:
Sauerstoff- und Temperaturmessungen morgens (1 – 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang), mittags und abends (vor Sonnenuntergang) zur Erfassung der Sauerstoffkonzentration im Tag-Nacht-Rhythmus.
Als Schwellenwert gilt ein Sauerstoffgehalt von 4 mg/l. Sinkt der Sauerstoffgehalt weiter ab, können auch karpfenartige Fische geschädigt werden. Bei den forellenartigen Fischen gilt ein Sauerstoffgehalt von 6 mg/l als kritischer Schwellenwert.
Wird absehbar, dass die Schwellenwerte unterschritten werden, sind Vorsorgemaßnahmen einzuleiten. In Teichanlagen besteht die Möglichkeit, entsprechend zu belüften oder die Direktzugabe von Sauerstoff. In Abhängigkeit der Größe und Tiefe des Gewässers kann zudem eine Bergung des Fischbestandes durch Abfischen oder auch Ablassen erfolgen.
Nicht zielführend sind in größeren Baggerseen Bergungen des Fischbestands – auch unter Verwendung von Elektrofischereifanggeräten. Als Vorsorgemaßnahme besteht die Möglichkeit der punktuellen Oberflächenbelüftung durch Entnahme mit Pumpen und Wiedereinbringung des Wassers (Berieseln) über die Wasseroberfläche. Falls die Ausrüstung (Notstromaggregate und leistungsstarke Großpumpen) durch den örtlichen Fischereiberechtigten nicht gestellt werden kann, ist zur Vermeidung von Fischnotständen mit dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin und der örtlichen Feuerwehr Kontakt aufzunehmen.
Die örtliche Feuerwehr kann ggf. eine Oberflächenwasserbelüftung in den betroffenen Gewässern durchführen. Die Rettung von Tierleben, auch beim Notstand von Fischen, fällt in den Aufgabenbereich der Feuerwehren. Somit sollten für derartige Rettungsaktionen durch die freiwilligen Feuerwehren die anfallenden Kostenaufwendungen durch die zuständige Kommune übernommen werden. Um Unstimmigkeiten bei der Kostenübernahme zu vermeiden, sind vorab der geplanten Rettungsaktionen mit dem/der Bürgermeister/-in und dem Feuerwehrkommandanten bzw. der Feuerwehrkommandantin, mögliche anfallende Kostenübernahmen abzusprechen.
Bitte beachten Sie die Vorlaufzeiten für mögliche Maßnahmen, um den Schutz des Fischbestandes im Gewässer rechtzeitig vor möglichen Fischsterben einzuleiten.
In Baggerseen sind die Kommunen als Unterhaltsverpflichtete für die Entsorgung zuständig, soweit die Fische einer Beseitigung zuzuführen sind. Da die Grundstückseigentümer/-innen und der Inhaber/-innen des Fischereirechts nicht als Erzeuger/-innen oder Besitzer/-innen der Fische anzusehen sind, besteht für diese Personen, nach den abfallrechtlichen Vorschriften, keine Verwertungs- oder Beseitigungspflicht. Trotzdem die Bitte an die Fischeiberechtigten, tatkräftig bei der Beseitigung der toten Fische mitzuhelfen.
Für die Beseitigung und Entsorgung von toten Fischen in Teichanlagen ist der/die Eigentümer/-in bzw. Pächter/-in der Anlage zuständig, da sich die Fische zu jeder Zeit in seinem Besitz befinden. Dementsprechend ist er als „Abfallbesitzer/-in“ anzusehen und ihm bzw. ihr obliegt die abfallrechtliche Verwertungs- bzw. Beseitigungspflicht.
Ein Fischsterben in öffentlichen Gewässern und das notwendige Ablassen von Teichanlagen im Amtsgebiet des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth soll bitte während der Dienstzeit (Mo.-Do. 08:00 – 16:00 Uhr; Fr. 08:00 – 13:00 Uhr) an 0906 7009-0 und außerhalb der regulären Dienstzeit an +49 15236368355 und im Amtsbereich des WWA Kempten bitte an die technische Gewässeraufsicht am WWA Kempten, Herrn Martin Merk (mobil: 0173 8931369) oder Herrn Thomas Schiele (Tel. 0831 52610 254) sowie an die Fischereifachberatung gemeldet werden.
Für weitere bzw. noch offene Fragen steht Ihnen die Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben zur Verfügung.