Corona
Informationen für die Träger im Bereich sozialer Hilfen
Welche weiteren Folgen hat die Corona-Pandemie für den Bezirk Schwaben?
- Zur Vermeidung des allgemeinen Infektionsrisikos ruft der Bezirk dazu auf, Angelegenheiten nach Möglichkeit weiterhin per Telefon oder E-Mail zu erledigen. Die Servicezeiten des Bezirks sind Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 13.30 bis 17.00 Uhr. Außerhalb der Servicezeiten können Unterlagen jederzeit in den Briefkasten am Hafnerberg 10 eingeworfen werden. Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich (Telefon: 08 21 / 31 01 - 0, E-Mail: info@bezirk-schwaben.de).
Auch bei bereits vorab vereinbarten Terminen ist eine Anmeldung an der Pforte am Hafnerberg 10 oder Karolinenstr. 28 nötig. Um die Sicherheit zu gewährleisten, gelten die gängigen Schutzmaßnahmen. Das Betreten der Bezirksgebäude ist ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt. - Briefe und Einschreiben, die uns über die Deutsche Post zugestellt werden, erhalten wir teilweise mit deutlicher Verspätung. Bitte wenden Sie sich in zeitkritischen Fällen ggf. zusätzlich per E-Mail (info@bezirk-schwaben.de) an uns.
- Es gibt Einschränkungen in der Anwesenheit und den Arbeitsmöglichkeiten der Beschäftigten, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Ansprüche auf Leistungen gehen dadurch selbstverständlich nicht verloren; diese werden ab Antragstellung rückwirkend gewährt.
- Die Museen und Kultureinrichtungen sind gemäß den allgemeinen Corona-Maßnahmen vorübergehend geschlossen.
- Veranstaltungen können in der Regel nicht stattfinden. Genaue Informationen finden sich im Veranstaltungskalender.
- Die Förderung von Angeboten im kulturellen Bereich wird fortgesetzt.
Häufig gestellte Fragen
Wer soziale Hilfen vom Bezirk empfängt, kann darauf vertrauen, dass sein Geld weiterhin eintrifft.
Ja – wenden Sie sich dazu bitte an die Stelle, bei der Sie das Ticket erworben oder den Kurs gebucht haben.
Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson im Museum, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Zugesagte Fördermittel des Bezirks werden ausbezahlt, unabhängig davon, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine Möglichkeit der Nachholung wird individuell geklärt.
Fragen zu bereits zugesagten oder anderweitig notwendigen Förderungen beantwortet das Büro des Präsidenten.