Aktuelle Broschüre des Bezirks mit Informationen zur Hilfe zur Pflege
Eine große Veränderung trat in diesem Bereich mit dem sogenannten „Angehörigenentlastungsgesetz“ am 1. Januar 2020 in Kraft: Es besagt, dass Angehörige mit einem Einkommen, dass unter 100.000,00 € brutto liegt, von Unterhaltsleistungen befreit sind.
Darüber und über alles andere Wissenswerte informiert eine aktuelle Broschüre des Bezirks Schwaben. Der Ratgeber „Pflegebedarf, was nun?“ gibt Auskunft über die allgemeinen Grundlagen, Zuständigkeiten und Leistungsarten im Pflegefall, bietet anschauliche Rechenbeispiele und bietet Erläuterungen zu Themen von der häuslichen Pflege über Tages- und Kurzzeitpflege bis hin zu Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen oder in einem Heim.
„Der Leitfaden soll eine Orientierung und erste Hilfe geben“, so Bezirkstagspräsident Martin Sailer, „für die individuelle Beratung stehen unsere Fachleute in der Sozialverwaltung und in den Bürgersprechstunden, die wir in ganz Schwaben durchführen, zur Verfügung.“
Bestellmöglichkeiten;
Die Broschüre „Pflegebedarf, was nun?“ kann kostenfrei beim Bezirk Schwaben angefordert werden.
Bestell-Hotline: 08 21 31 01 – 323
Per Email: pressestelle@bezirk-schwaben.de
Schriftlich: Bezirk Schwaben, Pressestelle, Hafnerberg 10, 86152 Augsburg
Zum Download und zum Nachlesen im Internet:
www.bezirk-schwaben.de/pflegebedarf