Bezirkskrankenhaus Günzburg: BKH testet selber und übernimmt Kosten

19. Oktober 2021: In der aktuellen Diskussion um Corona-Regelungen am Bezirkskrankenhaus (BKH) Günzburg haben die Bezirkskliniken Schwaben als Trägerin reagiert. Grundsätzlich gilt für alle Bereiche innerhalb des Gesundheitsunternehmens die 3G-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Falls für Geimpfte aus hygienischen Gründen in bestimmten Bereichen ein PCR- oder ein Schnelltest für einen Besuch vorausgesetzt wird, wird der Abstrich in der Klinik durchgeführt und die Kosten dafür trägt das Krankenhaus selbst. Das hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Wolfram Firnhaber im Anschluss an die jüngste Verwaltungsratssitzung am Dienstag bekanntgegeben.

„Wir achten weiter sehr auf die Schutzbedürftigkeit der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten“, betont Firnhaber. Deshalb auch die 3G-Regel. Gleichwohl wisse man, dass sich Besuche von Angehörigen auf die Genesung von Patientinnen und Patienten positiv auswirken. Da die Tests seit 11. Oktober jedoch kostenpflichtig sind, kam das BKH Günzburg mit seinen vier Einzelkliniken in eine Zwickmühle: Einerseits soll der Schutz der Patienten gewährleistet, andererseits kein Besucher ausgeschlossen werden.

Die Bezirkskliniken passen ihre Regelung deshalb an. Mit sofortiger Wirkung werden Tests direkt auf Station angeboten. Nach Auskunft des Pandemiebeauftragten am Standort Günzburg, PD Dr. Johannes Tschöp, verlangt aktuell nur noch die Alterspsychiatrie/Akutgeriatrie des BKH auch von Geimpften einen Zusatz-Schnelltest. Die räumlichen Möglichkeiten sind dort nicht gegeben, dass Patienten mit ihrem Besuch permanent zu anderen Patienten den nötigen Abstand wahren können. In der Klinik für Neurologie und Neurologische Rehabilitation am BKH gilt „nur“ noch die 3G-Regel: geimpft, genesen oder negativ getestet. Ein zusätzlicher Test für Geimpfte ist hier keine Voraussetzung für einen Besuch mehr.