BTP Reichert erleichtert über Umdenken der Staatsregierung beim Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes

26. April 2018: Der schwäbische Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert begrüßt den gestrigen Beschluss des bayerischen Kabinetts, den Entwurf zu einem neuen „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ (PsychKHG) in wesentlichen Teilen zu revidieren.

„Die bayerischen Bezirke bemühen sich seit Jahrzehnten, der Stigmatisierung psychisch kranker Menschen entgegenzuwirken", so Reichert, „der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung hätte uns in diesem Anliegen gravierend zurückgeworfen."

Bayernweit war in den vergangenen Wochen starker Protest gegen den Gesetzentwurf aufgekommen. Ein zentraler Kritikpunkt, die Einrichtung einer „Unterbringungsdatei", soll nun gestrichen werden. Reichert begrüßte auch, dass durch eine Trennung der Regelung zur Unterbringung von psychisch Kranken einerseits und dem Maßregelvollzug andererseits der „Hilfe-Gedanke" des Gesetzes wieder stärker in den Vordergrund rücke. „Die betroffenen Menschen nehmen unsere Angebote, sei es im ambulanten Bereich, sei es über die Einrichtungen unseres Kommunalunternehmens, den Bezirkskliniken Schwaben, in der Hoffnung wahr, zu gesunden oder sich psychisch zu stabilisieren. Unsere Befürchtung war, dass viele von ihnen den Gang zum Arzt oder die Behandlung in einer Bezirksklinik gescheut hätten aus Angst davor, als psychisch krank abgespeichert oder kriminalisiert zu werden", so Reichert. Die Bezirke würden sich auch bei einer Neufassung weiterhin dafür einsetzen, dass insbesondere die Gründe und Maßnahmen bei einer zwangsweisen Unterbringung präzise formuliert würden. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, forderte heute zudem in einer Pressemitteilung eine Präambel für das Gesetz, das die Zielrichtung und den Anwendungsbereich des neuen PsychKHG ganz klar festschreibe.