Einvernehmliche Lösung für Übergangseinrichtung in Marktoberdorf gefunden

01. Juli 2019: Die Pläne für eine Übergangseinrichtung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten in Marktoberdorf hatten vor einigen Monaten für viel Diskussionsstoff gesorgt. Nach intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten ist man nun zu einer Lösung gekommen, die sowohl die Anliegen der Kommune als auch den Bedarf eines entsprechenden Angebots im Ostallgäu berücksichtigt.

Bezirkstagspräsident Martin Sailer hatte sich persönlich für eine einvernehmliche Lösung eingesetzt: „Einerseits haben wir den Auftrag, uns um die betroffenen Menschen zu kümmern, andererseits kann das aber nur gut geschehen, wenn auch das Umfeld vor Ort dafür bereit ist.“

Wie bereits berichtet, hatte der Bezirk Schwaben zunächst mit dem Träger Herzogsägmühle eine Leistungsvereinbarung für bis zu 30 Plätze in der Region Ostallgäu geschlossen. „Bislang gibt es für den Personenkreis nur eine Übergangswohneinrichtung in Augsburg“, erläutert Gertrud Kreutmayr, Leiterin der Sozialverwaltung des Bezirk Schwaben, „ein Bedarf zur wohnortnahen Versorgung im Allgäu ist da - auch hier brauchen Menschen, die aufgrund ihrer Biographie aus dem gesellschaftlichen Kontext gefallen sind, Hilfen zur Wiedereingliederung.“

In Marktoberdorf war jedoch das Vorhaben, einen größeren Teil des Wohnangebotes in der Stadt zu eröffnen, auf deutliche Kritik gestoßen. „Als Kleinstadt wären wir mit diesem weiteren Integrationsbedarf deutlich überfordert gewesen“, betont Bürgermeister Dr. Wolfgang Hell. In Gesprächen mit dem Bezirk, Vertretern der Kommune und dem Träger Herzogsägmühle habe man nun eine gute Lösung für alle gefunden: Man einigte sich darauf, dass in Marktoberdorf eine Übergangswohneinrichtung entsteht, allerdings begrenzt auf bis zu zehn Plätze. Für die weiteren 20 notwendigen Wohnplätze ist der Träger derzeit in Verhandlungen an anderen Standorten. Zudem sieht der Nachtrag zur Leistungsvereinbarung vor, dass der in Marktoberdorf unterzubringende Personenkreis straff definiert ist. Menschen, die aufgrund einer schweren Straftat verurteilt worden waren, werden anderweitig integriert.

„Das kleinteilige Konzept mit mehreren Standorten erfordert zwar einen höheren Aufwand, ist aber auch im Sinne der Betroffenen für das Milieu förderlich“, zeigt sich auch Andreas Kurz von der Herzogsägmühle zufrieden. Der Träger hob bei den Verhandlungen hervor, dass ihnen eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen äußerst wichtig sei. So werde man auch die betroffenen Menschen, die sich nach der Zeit in der Übergangseinrichtung gegebenenfalls in der Umgebung niederlassen, weiter ambulant versorgen und beraten.