Für soziale Hilfen wie aus einer Hand - Bezirk Schwaben und Landkreis Günzburg schließen Kooperationsvereinbarung
Der Landkreis Günzburg ist – nach dem Landkreis Augsburg – damit der vierte Landkreis in Schwaben, mit dem der Bezirk nun vertraglich gefestigt hat, die Zuständigkeiten und Angebote transparenter als bisher zu gestalten, aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen.
Hintergrund ist das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze“, das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. „Dass der Bezirk als moderne Dienstleistungsbehörde den Menschen, die Hilfe brauchen, die Wege so einfach wie möglich gestaltet, ist mir auch ohne diese rechtliche Vorgabe ein wichtiges Anliegen“, betont Bezirkstagspräsident Martin Sailer.
Auch Landrat Hubert Hafner setzt große Hoffnungen in die noch engere Zusammenarbeit der kommunalen Ebenen: „Dies ist eine gute Basis, den Grundsatz ‚Hilfen wie aus einer Hand‘ zu verwirklichen“. Dabei sieht die Kooperationsvereinbarung weit mehr vor als eine optimierte Zusammenarbeit bei Einzelfällen. „Ziel ist auch die Gestaltung inklusiver Sozialräume“, erläutert Benjamin Gunkel, beim Bezirk Schwaben für Themen der Sozialplanung zuständig. „Das soll beispielsweise durch die gegenseitige Unterstützung und Abstimmung bei Planungen wie dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept, der Teilhabestrukturplanung, dem Aktionsplan Inklusion und weiteren Vorhaben realisiert werden.“