Haushalt 2023 verabschiedet: Bezirk senkt Hebesatz um 0,2 Prozentpunkte

16. Dezember 2022: Mit der Senkung des Hebesatzes für die Bezirksumlage von 22,9 auf 22,7 Prozent entlastet der Bezirk die Landkreise und kreisfreien Städte. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen 2023 rund 972 Millionen Euro, der Verwaltungshaushalt pendelt sich bei 950 Millionen Euro ein.

In der gestrigen Sitzung hat der Bezirkstag des Bezirks Schwaben den Haushalt 2023 mit drei Gegenstimmen beschlossen. Dabei entschieden die Bezirksräte/-innen, den Hebesatz um 0,2 Prozentpunkte zu senken. „In diesen wirtschaftlich bewegten Zeiten ist es wichtiger denn je, dass wir ein verlässlicher Partner für unsere Umlagezahler bleiben“, sagte Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „Ich freue mich daher besonders, dass wir unseren Spielraum zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte nutzen und den Hebesatz senken konnten.“
Da die vorgesehene Entnahme von acht Millionen Euro aus der Rücklage des Bezirks für 2022 nicht erforderlich ist, war die Senkung der Bezirksumlage möglich. Mit der Senkung geht der Bezirk über seinen Vorsatz hinaus, den Hebesatz von 2021 bis einschließlich 2023 stabil zu halten.

Rund 94 Prozent der eingeplanten Ausgaben entfallen auf die Soziale Sicherung mit rund 900 Millionen Euro und etwa 17 Millionen Euro sind für kulturelle Aufgaben veranschlagt. Weitere Ausgaben entfallen auf die Bereiche Jugend und Bildung, Natur und Umwelt sowie Europa.

Der Bezirk Schwaben übernimmt als dritte kommunale Ebene Aufgaben, die über die Zuständigkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen. Im Bereich Soziales und Gesundheit unterstützt der Bezirk Menschen mit Behinderung im Alltag, leistet Hilfe zur Pflege und betreibt das eigenständige Tochterunternehmen, die Bezirkskliniken Schwaben. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen die Bereiche Kultur und Heimatpflege, Jugend und Bildung, Natur und Umwelt sowie Europa.

Diese Aufgaben finanziert der Bezirk im Wesentlichen über die Bezirksumlage. Einnahmen aus der Bezirksumlage decken bis zu 70 Prozent des Verwaltungshaushalts. Weitere Einnahmen ergeben sich aus Ausgleichszahlungen des Freistaats Bayern oder Einnahmen der Bezirkseinrichtungen. Die Berechnung der Bezirksumlage richtet sich nach der so genannten Umlagekraft der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Umlagekraft setzt sich zusammen aus den Steuerkraftzahlen des Vorjahres und den Gemeindeschlüsselzuweisungen des Vorjahres. Die Umlagekraft multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die Bezirksumlage.

Weitere Informationen unter: www.bezirk-schwaben.de/haushalt23.