Kooperation für Transparenz und modernen Bürgerservice
Bezirk Schwaben und Stadt Kempten vernetzen sich
Wenn ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung öffentliche Hilfen benötigen, ist es für sie oftmals schwierig zu wissen, an wen sie sich wenden sollen: Den Landkreis, die kreisfreie Stadt oder den Bezirk Schwaben? Und das, obwohl das Angebot an Beratungsmöglichkeiten in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Um die Zuständigkeiten und Angebote transparenter zu gestalten, besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen, trifft der Bezirk Schwaben derzeit mit den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten Kooperationsvereinbarungen.
Mit der Stadt Kempten ist diese Zusammenarbeit nun unterschriftsreif: Oberbürgermeister Thomas Kiechle und Bezirkstagspräsident Martin Sailer unterzeichneten nun das entsprechende Papier. Hintergrund ist das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze“, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. „Aber auch ohne diese rechtliche Vorgabe ist es mir ein Anliegen, dass der Bezirk als moderne Dienstleistungsbehörde den Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Beratung brauchen, die Wege erleichtert“, sagt Bezirkstagspräsident Sailer. Der Eindruck des „Behördendschungels“ müsse vermieden werden. Ziel der Kooperation sei es, den Grundsatz „Hilfen aus einer Hand“ zu verwirklichen. „Ich freue mich, dass die in vielen Bereichen bereits gut etablierten Strukturen und die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bezirk jetzt zusätzlich auf das Fundament der gemeinsamen verbindlichen Kooperationsvereinbarung gestellt werden konnte. Ich bin überzeugt, dass dies ein weiterer Schritt bei der Verzahnung der vielfältigen gemeinsamen sozialen Fragestellungen ist und einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kempten im Allgäu bedeutet“, betont Oberbürgermeister Thomas Kiechle.
Die Kooperationsvereinbarung sieht jedoch noch weit mehr vor als eine optimierte Zusammenarbeit bei Einzelfällen. „Ziel ist auch die Gestaltung inklusiver Sozialräume“, erläutert Benjamin Gunkel, beim Bezirk Schwaben für Themen der Sozialplanung zuständig. „Das soll beispielsweise durch die gegenseitige Unterstützung und Abstimmung bei Planungen wie dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept, der Teilhabestrukturplanung, dem Aktionsplan Inklusion und weiteren Vorhaben realisiert werden.“