Kooperationsvereinbarung getroffen - Bezirk Schwaben und Landkreis Neu-Ulm vernetzen sich
Um die Angebote aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen, trifft der Bezirk Schwaben daher Kooperationsvereinbarungen mit den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Dass auch der Landkreis Neu-Ulm und der Bezirk Schwaben kooperieren, besiegeln Landrat Thorsten Freudenberger und Bezirkstagspräsident Martin Sailer nun mit ihrer Unterschrift. „Mir ist es ein Anliegen, dass der Bezirk als moderne Dienstleistungsbehörde den Bürgerinnen und Bürgern die Wege erleichtert und vor Ort unterstützt, wenn sie Hilfe brauchen“, sagt Bezirkstagspräsident Sailer. Landrat Freudenberger betont: „Eine engere Zusammenarbeit und Kommunikation ist wichtig und im Interesse aller Beteiligten. Durch eine bessere Vernetzung der Ämter und eine klare Informationsgestaltung entsteht für die Bürgerinnen und Bürger ein Mehrwert.“
Hintergrund der Kooperationsvereinbarungen ist das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze“, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. Seither sind die Bezirke für die Hilfen zur ambulanten Pflege zuständig. Die Kommunen kümmern sich dagegen weiterhin um die „Daseinsfürsorge“, also um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen. Durch die Kooperationsvereinbarung stellen die Beteiligten sicher, dass die Bürgerinnen und Bürgerinnen die passende Hilfe erhalten – unabhängig davon, ob sie sich an den Landkreis oder den Bezirk wenden. Langfristig verfolgen die Kooperationspartner das Ziel, die Versorgungslage in den Bereichen Sozialhilfe und Eingliederungshilfe zu verbessern.