Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirk Schwaben und Stadt Memmingen

15. Oktober 2021: Wenn ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung öffentliche Hilfen benötigen, ist es für sie oftmals schwierig zu wissen, an wen sie sich wenden sollen:
Kooperationsvereinbarung Memmingen

Bezirkstagspräsident Martin Sailer und Memmingens Oberbürgermeister Manfred Schilder unterzeichneten den Kooperationsvertrag.

Den Landkreis, die kreisfreie Stadt oder den Bezirk Schwaben? Und das, obwohl das Angebot an Beratungsmöglichkeiten in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Um die Zuständigkeiten und Angebote transparenter zu gestalten, besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen, trifft der Bezirk Schwaben derzeit mit den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten Kooperationsvereinbarungen.

Mit der Stadt Memmingen ist diese Zusammenarbeit nun unterschriftsreif: Oberbürgermeister Manfred Schilder und Bezirkstagspräsident Martin Sailer unterzeichneten das entsprechende Papier. Hintergrund ist das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze“, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. „Aber auch ohne diese rechtliche Vorgabe ist es mir ein Anliegen, dass der Bezirk als moderne Dienstleistungsbehörde den Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Beratung brauchen, die Wege erleichtert“, sagt Bezirkstagspräsident Sailer. Der Eindruck des „Behördendschungels“ müsse vermieden werden. Ziel der Kooperation sei es, den Grundsatz „Hilfen aus einer Hand“ zu verwirklichen. „Wer Unterstützung braucht, soll so einfach wie möglich Hilfe erhalten. Ein niederschwelliges Angebot ist unser Ziel, und dies wird durch die Kooperation mit dem Bezirk wirksam unterstützt“, betont Oberbürgermeister Manfred Schilder.
Die Kooperationsvereinbarung sieht jedoch noch weit mehr vor als eine optimierte Zusammenarbeit bei Einzelfällen. „Ziel ist auch die Gestaltung inklusiver Sozialräume“, erläutert Benjamin Gunkel, beim Bezirk Schwaben für Themen der Sozialplanung zuständig. „Das soll beispielsweise durch die gegenseitige Unterstützung und Abstimmung bei Planungen wie dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept, der Teilhabestrukturplanung, dem Aktionsplan Inklusion und weiteren Vorhaben realisiert werden.“