Krisenhilfe in mehr als 120 Sprachen
Der Krisendienst Schwaben bietet Menschen in psychischen Notlagen, deren Angehörigen, Mitbetroffenen und auch Fachstellen unter der kostenfreien Nummer 0800 / 655 3000 rund um die Uhr professionelle Soforthilfe. Beim Anruf einer Person, die kein Deutsch spricht, können die Mitarbeitenden jetzt auch innerhalb weniger Minuten muttersprachliche Dolmetscherinnen oder Dolmetscher zuschalten. „Es ist ein großer Gewinn, dass der Krisendienst jetzt in unzähligen Sprachen verfügbar ist“, sagt Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „So können beispielsweise auch Geflüchtete aus der Ukraine anrufen und Hilfe bei psychischen Krisen erhalten.“
Seit Sommer 2022 haben die Leitstellen der Krisendienste Oberbayern und Schwaben einen Übersetzungsdienst erprobt. Er verfügt aktuell über einen Pool von Übersetzerinnen und Übersetzern für rund 120 Sprachen, der laufend weiter ausgebaut wird. „Wir freuen uns, dass die Sprache für Hilfesuchende jetzt keine Hürde mehr ist“, sagt Dr. Lena Grüber, die ärztliche Leiterin der Leitstelle in Schwaben. „Mit dem neuen System schalten wir in der Regel schnell und unkompliziert einen Übersetzungsprofi zu. So können wir für alle Menschen in Schwaben da sein, die unsere Hilfe brauchen.“ Die schnelle Verfügbarkeit ist aus Sicht der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie besonders wichtig, denn in Krisensituationen brauchen Anruferinnen und Anrufer schnelle und unkomplizierte Unterstützung.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betont: „Psychische Krisen können jeden Menschen treffen. Für Betroffene ist rasche, niedrigschwellige und kompetente Hilfe von unschätzbarem Wert. Durch das fremdsprachige Zusatzangebot der Krisendienste, durch das Hilfesuchende muttersprachlich beraten und unterstützt werden können, wird ein weiterer Meilenstein in der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Krisendienste Bayern erreicht. Mit den Krisendiensten setzen der Freistaat und die Bezirke einen zentralen Auftrag des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes um und bundesweit Maßstäbe – das Hilfeangebot der Krisendienste ist für ein deutsches Flächenland einmalig.“
Krisendienst Schwaben bietet professionelle Soforthilfe
Seit März 2021 erhalten Anrufende unter der gebührenfreien Nummer 0800 / 655 3000 Beratung durch Fachkräfte der Sozialpädagogik, Psychologie und Psychiatrie, die in der Leitstelle des Krisendienstes mit Sitz in Augsburg tätig sind. Hilfesuchende können dieses Angebot zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzen. Die Mitarbeitenden der Leitstelle versuchen, zunächst im Telefongespräch weiterzuhelfen. Wenn nötig, vermitteln sie die Anrufenden weiter an die richtige Ansprechperson. Hierfür greifen sie auf eine umfangreiche Netzwerkdatenbank mit Hilfsangeboten in ganz Schwaben zurück, die eigens für das Projekt angelegt wurde. Die Mitarbeitenden können zudem mobile Teams aussenden, die Betroffene in ganz Schwaben innerhalb einer Stunde erreichen und direkt vor Ort weiterhelfen. Je nach Bedarf leiten die mobilen Teams die Betroffenen wiederum an ambulante oder stationäre Hilfen weiter. Auch Fachstellen können sich an den Krisendienst wenden.
Bayernweites Angebot zur Prävention
Der Krisendienst ist ein Hilfesystem, das der Bezirk Schwaben zusammen mit den anderen bayerischen Bezirken anbietet. Damit besteht bayernweit ein präventives Hilfeangebot, das es in dieser Form in keinem anderen Bundesland gibt. Anlass für das Projekt ist das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das 2018 neu geregelt wurde, um den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen und die Selbstbestimmungsfähigkeit psychisch kranker Menschen zu gewährleisten. Alle Leitstellen, wie auch die Leitstelle des Krisendienstes Schwaben, finanziert der Freistaat Bayern. Die Kosten für die mobilen Teams tragen die bayerischen Bezirke. Die Leitstelle in Augsburg betreiben die Bezirkskliniken Schwaben, die mobilen Teams vor Ort stellen die Fachdienste der Träger der freien Wohlfahrtspflege in Schwaben, die Caritas und die Diakonie.
Die Kosten für das Zusatzangebot der Übersetzung trägt das Bayerische Gesundheitsministerium. Die Krisendienste Bayern erfüllen damit eine Vorgabe des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, das eine barrierefreie Erreichbarkeit der Ersten Hilfe in seelischer Not verlangt.
Weitere Informationen zum Krisendienst erhalten Sie unter:
www.krisendienste.bayern