Lösung beim Dachsbau: Unter Vermittlung des Bezirks - Landkreise und kreisfreie Städte sichern Dachsbau-Finanzierung bei Rechtskreiswechsel zu

13. Juni 2024: Im Fall der Kurzzeitpflege-Einrichtung „Haus Dachsbau“ zeichnet sich eine Lösung ab: Sollten die Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise ab 2028 rechtlich für die Einrichtung zuständig sein, werden sie die bis dahin vom Bezirk geleistete Refinanzierung übernehmen. Diese Entscheidung trafen die Kommunen unter Vermittlung von Bezirkstagspräsident Martin Sailer heute bei der Arbeitstagung Schwäbischer Landkreis- und Städtetag.
Symbolbild Aktuelle Meldung

Die Finanzierung der Kurzzeitpflege-Einrichtung „Haus Dachsbau“ ist auch nach 2028 gesichert: Bei der heutigen Arbeitstagung Schwäbischer Landkreis- und Städtetag sagten die Oberbürgermeister/-innen und Landräte/-innen Bezirkstagspräsident Martin Sailer zu, dass sie im Fall eines sogenannten Rechtskreiswechsels ab 2028 die Refinanzierung des Dachsbaus durch ihre Jugendämter übernehmen würden. Diese Zusage geht nun der Katholischen Jugendfürsorge (KJF), dem Einrichtungsträger, in einem gemeinsam formulierten Schreiben zu. Sobald die schriftliche Zusicherung dort vorliegt, wollen Bezirkstagspräsident Sailer und Markus Mayer, Vorstandsvorsitzender der KJF, im gemeinsamen Gespräch klären, ob und wie das „Haus Dachsbau“ nun endgültig auf den Weg gebracht werden kann. „Ich freue mich sehr, dass nun alle Parteien an Bord sind und die Katholische Jugendfürsorge nun planen kann“, sagte Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „Der Bezirk Schwaben stand von Anfang an hinter diesem Projekt. Im Interesse der Kinder und ihrer Eltern hoffe ich, dass nun der Weg für das ʹHaus Dachsbauʹ frei ist und wir so bald wie möglich gemeinsam Richtfest feiern können.“

Der Baustart für das „Haus Dachsbau“ hatte sich trotz der Finanzierungszusage, des Bezirks Schwaben vom 15. März 2022 verzögert. Auch die Pflegekassen hatten einer finanziellen Beteiligung zugestimmt. Grund für die Verzögerung war ein sogenannter Rechtskreiswechsel, bei dem beispielsweise die Zuständigkeit für eine Leistung wechselt.

Im Fall des „Hauses Dachsbau“ ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) des Bundes entscheidend. Nach den Vorgaben dieses Gesetzes sollen ab 2028 nicht mehr die bayerischen Bezirke für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig sein, sondern die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Finanzierung des „Hauses Dachsbau“ durch den Bezirk Schwaben wäre ab 2028 nicht mehr sicher gewesen. „Durch unsere heutige Einigung haben wir dieses Szenario abwenden können“, sagte Bezirkstagspräsident Martin Sailer.

Im Haus Dachsbau sollen sechs Kurzzeitpflegeplätze für schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entstehen. Die vorhandenen Plätze werden dringend benötigt: Laut Schätzungen des Vereins Dachskinder e.V. leben in ganz Schwaben 3.266 pflegebedürftige Kinder. Die Situation der Familien ist äußerst angespannt. Der Verein Dachskinder e.V. und verzweifelte Eltern hatten deshalb erst am Dienstag den Gesundheits- und Sozialausschuss des Bezirks besucht, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen.