Musikförderpreis des Bezirks Schwaben - Antragstellung bis zum 30. April 2020

16. Dezember 2019: Im Jahr 2019 wurde der "Musikförderpreis des Bezirks Schwaben" das erste Mal vergeben. Für diesen Förderpreis stellt der Bezirk Schwaben auch 2020 wieder ein Preisgeld in einer Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Der Musikförderpreis kann an bis zu drei Nachwuchskünstler – in Ausnahmefällen auch an renommierte Persönlichkeiten des Bayerisch-Schwäbischen Musiklebens für das Lebenswerk – vergeben werden.

Bis zum 30. April 2020 besteht für Dirigenten, Komponisten, Solisten, Orchester und Ensembles aller musikalischer Kategorien, die herausragende musikalische Leistungen erbracht haben, ihren Wirkungsschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren im Bezirk Schwaben haben oder deren Wurzeln im Bezirk Schwaben liegen und die von nationaler/internationaler Bedeutung sind, die Möglichkeit, die Antragsunterlagen im Projektbüro einzureichen.

Alle wichtigen Informationen zum Musikförderpreis finden Sie auf dem angehängten Flyer oder auf der Website: www.bayerischer-musikrat.de/Förderung/Musikförderpreis des Bezirks Schwaben/

Gerne erhalten Sie vom Projektbüro auf Anfrage per Mail oder Telefon weitere Informationen zur Antragstellung.

Sollten aus Ihrem Umfeld Kandidaten für diesen Förderpreis in Frage kommen, so dürfen wir Sie bitte, die Informationen entsprechend weiterzuleiten.

Kontakt:

Manuel Mayerle

Projektbüro - Jazzförderung / Musikförderpreis des Bezirks Schwaben
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Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH
Kurfürstenstr. 19
87616 Marktoberdorf
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Telefon: 08342/9618-76
Mail: manuel.mayerle@bayerischer-musikrat.de 
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