Musikförderpreis des Bezirks Schwaben - Antragstellung bis zum 30. April 2020
Bis zum 30. April 2020 besteht für Dirigenten, Komponisten, Solisten, Orchester und Ensembles aller musikalischer Kategorien, die herausragende musikalische Leistungen erbracht haben, ihren Wirkungsschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren im Bezirk Schwaben haben oder deren Wurzeln im Bezirk Schwaben liegen und die von nationaler/internationaler Bedeutung sind, die Möglichkeit, die Antragsunterlagen im Projektbüro einzureichen.
Alle wichtigen Informationen zum Musikförderpreis finden Sie auf dem angehängten Flyer oder auf der Website: www.bayerischer-musikrat.de/Förderung/Musikförderpreis des Bezirks Schwaben/
Gerne erhalten Sie vom Projektbüro auf Anfrage per Mail oder Telefon weitere Informationen zur Antragstellung.
Sollten aus Ihrem Umfeld Kandidaten für diesen Förderpreis in Frage kommen, so dürfen wir Sie bitte, die Informationen entsprechend weiterzuleiten.
Kontakt:
Manuel Mayerle
Projektbüro - Jazzförderung / Musikförderpreis des Bezirks Schwaben
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Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH
Kurfürstenstr. 19
87616 Marktoberdorf
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Telefon: 08342/9618-76
Mail: manuel.mayerle@bayerischer-musikrat.de
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Bürozeiten:
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr