Musikförderpreis des Bezirks Schwaben - „Ein hochklassiges Kulturformat“

24. Januar 2019: Im Rahmen seiner jährlichen Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresprogramm Kultur 2019 im Bezirk Schwaben, wurde der neue eingerichtete Musikförderpreis des Bezirks Schwaben vorgestellt.
Der neu eingerichete Musikförderpreis des Bezirk Schwaben wird erstmalig 2019 vergeben.

Jugendliche beim Geigenspiel

Der mit 50.000 Euro dotierte Preis wird 2019 erstmalig vergeben und kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden. Der Bezirk Schwaben will damit schwäbische Musikschaffende anregen, besondere und hochklassige musikalische Projekte und Konzerte im Bezirk Schwaben zu präsentieren und umzusetzen. „Dieses hochklassige Kulturformat soll die Wahrnehmung von Heimat über Kunst und Kultur stärken und sowohl eine Klammer als auch reizvolle Kontrastpunkte setzen.", so Bezirkstagspräsident Martin Sailer.

Übertragen wurde die Durchführung und Organisation des Preises an die Bayerische Musikrat Projekt GmbH. Karl Zepnik, künstlerischer Leiter der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf, der auch der Jury beiwohnen wird, stellte den Preis vor. Mit dem Musikförderpreis des Bezirks Schwaben soll die Ausbildung junger hoffnungsvoller Talente gefördert und die vorhandene musikalische Exzellenz im Bezirk Schwaben öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Dabei sind die musikalischen Kategorien offen und können von alter bis zeitgenössischer Musik, von Klassik bis Jazz reichen. Bewerben können sich Dirigenten, Solisten, Orchester, Ensembles, die ihren Wirkungsschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren im Bezirk Schwaben haben oder hier ihre Wurzeln haben und von nationaler Bedeutung sind.

Neben diesem Hauptzweck der Förderung von Nachwuchskünstlern können in Ausnahmefällen auch bereits renommierte Persönlichkeiten des Bayerisch-Schwäbischen Musiklebens mit dem Musikförderpreis als Anerkennung ihres Lebenswerkes bedacht werden.

Die Bewerbungen müssen schriftlich bis 30. Mai 2019 bei der Bayerischen Musikrat Projekt GmbH eingegangen sein. Dazu gehören Informationen über den/die Künstler, die musikalische Vita, bisherige Auftritte und ggf. Tonträger und eine, im Sinne der Preisgeldverwendung, aussagefähige Konzert/Projekt-Beschreibung. Vorschlagsberechtigt sind außerdem die im Bezirk Schwaben ansässigen Musikverbände und -institutionen. Die Preisverleihung wird im November 2019 stattfinden.

Weitere Infos unter www.bayerischer-musikrat.de/projekte/Musikfoerderpreis-des-Bezirks-Schwaben

Anne Roth
freie Journalistin/PR

Logo Bayerischer Musikrat

Bayerischer Musikrat Projekt GmbH

Kurfürstenstr. 19
87616 Marktoberdorf
Telefon: +49 83 42 96 18-26
Telefax: +49 83 42 96 18-64

mobil 0171  711 055 1
E-Mail: presse@modakademie.de
Internet: www.modakademie.de